"Mit der Realisierung einer Querspange würde es eine durchgehende überregionale vierstreifige Straßenverbindung zwischen der B9 bei Jockgrim und der B36 geben", das teilt das Regierunspräsidium Karlsruhe (RP) aktuell in einer Pressemitteilung mit. Im laufenden Planungsprozess für diese Querspange werden, so das RP, alle erforderlichen Untersuchungen durchgeführt und die Unterlagen für das spätere Planfeststellungsverfahren erarbeitet.
Der zuständigen Planfeststellungsbehörde des RP Karlsruhe sei es wichtig, dass bereits in diesem frühen Stadium mögliche Konflikt-/Problempunkte umfassend ermittelt werden würden, um so die Planung optimieren zu können. Daher wird nun ein sogenanntes Scoping-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Jeder kann Bedenken vorbringen
Dieses Verfahren diene, so die zuständigen Planfeststellungsbehörde, der Ermittlung der umweltrelevanten Themen und soll den Vorhabenträger frühzeitig darüber zu unterrichten, welchen Inhalt, Umfang und Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Zusätzlich solle jedermann die Gelegenheit erhalten, betreffende Bedenken oder Anregungen vorzubringen.
Wie das Regierunspräsidium mitteilt, sind betroffene Fachbehörden, anerkannte Naturschutzvereinigungen, sonstige Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit zu Stellungnahmen aufgerufen. Möglich ist eine schriftliche Einreichung bei der Planfeststellungsbehörde. Zudem wird ein öffentlicher Besprechungstermin (Scoping-Termin) stattfinden, in dessen Rahmen Bedenken und Vorschläge geäußert werden können. Den genauen Termin wird das Regierungspräsidium rechtzeitig bekannt geben.
Die für das Verfahren vorgelegten Scoping-Unterlagen mit weitere Informationen werden auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Verfügung gestellt.