"Viele Großstädte fürchten gerichtlich angeordnete Fahrverbote in ihren Innenstädten, weil die Richtlinienwerte der Luftverschmutzung chronisch überschritten werden", fasst die Karlsruher Linke die Diskussion in einem Antrag zusammen, welcher in der kommenden Gemeinderatssitzung Thema sein wird.
Damit es gar nicht erst soweit kommt, wird derzeit die Einführung einer neuen Umweltplakette diskutiert. Kritiker, wie auch die Industrie- und Handelskammer in Karlsruhe (IHK) warnen, eine solche Auflage könnte einen erheblichen Aufwand für kleine und mittlere Betriebe bedeuten. In einer Anfrage wollen die beiden Stadträte der Karlsruher Linken wissen, ob es überhaupt positive Auswirkungen für Karlsruhe geben könnte.
Auswirkungen für Autofahrer noch nicht absehbar
Die meisten Fragen zur "blauen Plakette" können nach Aussage der Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Noch sei völlig offen, ob eine solche Umweltplakette überhaupt landesweit eingeführt werden wird. Konkrete Zahlen, wie viele Fahrzeuge in Karlsruhe betroffen wären, liegen der Stadt nach eigener Aussage ebenfalls nicht vor.
Welche Vorteile eine Einführung hätte, zeigt allerdings eine Modellrechnung für die Stuttgart. Dort ist man laut Stadt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stickoxid-Belastung an der Messstelle "Am Neckartor" halbiert werden könnte - im Vergleich zu der Belastung die bis 2020 eintreten würde, wenn keine Maßnahme ergriffen wird.
Karlsruhe rechnet mit besserer Luftqualität
Auch für Karlsruhe rechnet die Stadt mit einer Verbesserung der Luftqualität: "Betrachtet man die Belastungssituation in Karlsruhe (Messstelle Reinhold-Frank-Straße), so würde eine Reduktion um einen kleineren Wert als zehn Mikrogramm pro Kubikmeter bereits zu einer deutlichen Unterschreitung des Grenzwertes führen. Der Jahresmittelwert betrug im Jahr 2015 45 Mikrogramm pro Kubikmeter". Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Doch das Problem: Die genaue Zahl der betroffenen Fahrzeuge ist derzeit nicht absehbar: "Im Zulassungsverfahren ist derzeit noch nicht hinterlegt, ob ein Kraftfahrzeug mit oder ohne Direkteinspritzung ausgestattet ist. Bei nachgerüsteten Fahrzeugen ist dies auch nicht feststellbar", so die Stadt.
Wie die Nachrüstung daher ablaufen muss, auch in welchem Zeitfenster, sei daher bislang noch nicht klar. "Dabei würden gegebenenfalls auch Übergangs- oder Härteregelungen entwickelt, die dann von den Regierungspräsidien als zuständige Behörden bei der Fortschreibung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen umzusetzen wären", so die Stadt abschließend.
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