Bereits im Jahr 2010 hatte die Grünen-Fraktion einen Antrag an den Gemeinderat gestellt. Ihre Forderung: Nur noch Zirkusse ohne Wildtiere sollten eine Gastspielerlaubnis in Karlsruhe erhalten.
Vor allem an der artgerechten Tierhaltung und die ständigen Ortswechsel gäben Grund zum Anlass, dass die Tiere enorme Gesundheitsschäden davontragen und dementsprechend früher sterben. Karlsruhe solle somit ein eindeutiges Zeichen in Sachen Tierschutz setzen, so die Fraktion.
Wildtierverbot seit 2019
Die Stadtverwaltung hatte sich damals gegen ein generelles Verbot in der Fächerstadt ausgesprochen. Der Grund: In Deutschland bildet das Tierschutzgesetz für die Haltung von Zirkustieren die Gesetzesgrundlage.
Für Zirkustiere seien aber keine konkreten Verordnungen festgelegt, weshalb ein generelles Verbot für Wildtier-Zirkusse nicht umsetzbar sei.

Seitdem hat es das Thema bereits sechs Mal in den Gemeinderat geschafft, wobei vier Anträge von den Grünen scheiterten. Erst im Jahr 2018 entschied der Gemeinderat zugunsten eines Wildtierverbots.
Am 22. Oktober 2019 verabschiedete der Gemeinderat Karlsruhe dann das "Verbot von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen"- trotz Einwände seitens der Stadtverwaltung.
Großkatzen von Verbot bisher nicht betroffen
Allerdings wurde das Verbot nicht zugunsten des Tierwohls entschieden, sondern aufgrund der Sicherheit der Zuschauer. Als Beispiele wurden Zirkus-Unglücke wie in Osnabrück herangezogen, um zu verdeutlichen, dass einige Wildtiere eine Gefahr für den Menschen darstellen könnten.

Zu den gefährlichen Wildtieren zählen Tierarten wie Elefanten, Krokodile, Bären und Affen ab Makakengröße. Als "ungeeignete Wildtierarten" wurden unter anderem Delfine, Flamingos, Wölfe und Menschenaffen genannt. Andere Wildtiere wie Großkatzen wurden nicht erfasst, da die "juristisch verwertbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse" für ein Verbot nicht ausreichen würden.
Doch wie konnte das Verbot umgesetzt werden ohne, dass die Tierschutzgesetze geändert wurden? Indem die Stadt über die Nutzung von öffentlichen Flächen bestimmen. So kann die Stadt festlegen, für welchen Zweck die Plätze genutzt werden können und die Zulassung von Zirkussen verhindern - eine sogenannte "Teilentwidmung."
Wildtierverbot widerspricht der freien Berufsausübung
Da gibt es jedoch ein Problem: Laut dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg stellen Widmungsbeschränkungen einen rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht des Zirkusunternehmens auf freie Berufsausübung dar, weshalb die Karlsruher Stadtverwaltung jetzt empfiehlt, das Verbot ab dem 1. Januar entsprechend abzuändern.
In Ulm hatte es diesbezüglich bereits einen Fall gegeben, der sich zugunsten der Zirkusbetreibenden entwickelte. Doch die Grünen-Fraktion sieht das im Bezug auf das Karlsruher Verbot anders.

So erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Renate Rastätter: "Die Wildtierverbote, die sich auf den Tierschutz stützen, unterliegen diesem Gesetz, da der Mensch vor dem Tier kommt. Wir in Karlsruhe stützen unser Verbot auf die Gefahrenabwehr, bei dem der Mensch im Vordergrund steht. Darum sehen wir keinen Grund zur Änderung."
18:00 Wildtierverbot wird abgelehnt
Der Beschluss, das bestehende Wildtierverbot abzuändern, wurde im Gemeinderat mit 25 Stimmen für "Ja" und 20 Stimmen für "Nein" beschlossen. Das heißt: Die Teilentwidmung entfällt. Der Grund: Das Prozessrisiko sei zu hoch. Außerdem müsste ein einheitliches Wildtierverbot in Zirkussen von Land und Bund geregelt werden, damit die Verbote im kommunalen Bereich gefahrlos bestehen bleiben können.