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Karlsruhe: Keine tanzenden Elefanten: Karlsruhe verbietet Wildtiere in Zirkussen - und kann dafür teuer verklagt werden

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Keine tanzenden Elefanten: Karlsruhe verbietet Wildtiere in Zirkussen - und kann dafür teuer verklagt werden

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    Die Stadt Karlsruhe verbietet Wildtiere in Zirkussen.
    Die Stadt Karlsruhe verbietet Wildtiere in Zirkussen. Foto: Sina Schuldt

    Die Debatte ist schon lange ein Thema: Sollten Wildtiere für lustige oder spektakuläre Zirkusnummern herhalten müssen? Da das Tierschutzrecht kein eindeutiges Verbot darstellt, ergreifen viele Städte selbst die Initiative. Sie suchen eigene Wege, um mit ihren Möglichkeiten das Wildtierverbot umzusetzen, denn sie selbst können die Tierschutzgesetze nicht ändern. Ob Baden-Baden, Heidelberg oder Stuttgart - viele Städte sind vorangegangen und haben auch ohne rechtliche Grundlage einen Lösung gefunden.

    Auch in Karlsruhe werden künftig keine Wildtiere in Zirkussen mehr erlaubt sein. Denn seit der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag ist es beschlossene Sache: Die Stadt Karlsruhe verbietet die Tiershows. Ob Bären, Elefanten, Giftschlangen oder gar Delfine - die Liste der Tiere, die künftig in der Fächerstadt nicht mehr in der Manege zu finden sein werden, ist lang.

    Schon im September vergangenen Jahres hat sich der Karlsruher Gemeinderat für ein solches Verbot ausgesprochen. Daraufhin sollte eine Liste erstellt werden, welche Tiere in der Zukunft aus den Zirkussen der Stadt verbannt werden sollen. Diese steht nun fest: Darauf finden zum einen "ungeeignete" Tiere wie Flamingos oder Pinguine, zum anderen "gefährliche" Tiere wie Elefanten oder Großkatzen Erwähnung.

    "Wir sagen ganz klar: Elefanten, die auf den Hinterbeinen stehen und Männchen machen, das braucht ein Zirkus nicht", sagt Michael Zeh von der SPD bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag. "Eine artgerechte Tierhaltung in Zirkussen ist nicht möglich", ergänzt Christine Großmann von den Grünen. 

    Michael Zeh
    Michael Zeh Foto: SPD Karlsruhe

    Für das nun feststehende Verbot wendet die Stadt allerdings einen "Trick" an: Denn sie darf zwar nicht die Tierschutzgesetze ändern, aber öffentliche Flächen einer bestimmten Nutzung widmen. So kann sie festlegen, für welchen Zweck die Plätze zur Verfügung stehen sollen und über diese sogenannte "Teilentwidmung" kann sie Zirkussen mit Wildtieren die Zulassung für den Standort verwehren.

    Die Zirkusse klagen - und das kann teuer werden

    Doch dieser Schritt birgt ein Risiko: Die Stadt läuft Gefahr, von Zirkusunternehmen verklagt zu werden. Denn die Zirkusse pochen auf das Recht der freien Berufsausübung. Die Urteile fallen unterschiedlich aus, doch in einigen Städten - beispielsweise in Ulm oder Düsseldorf - mussten die kommunalen Flächen am Ende doch als Veranstaltungsort für Zirkusse zur Verfügung gestellt werden. 

    Über 30 Teilnehmer fanden sich am Freitag für eine Kundgebung gegen Tiershows im Karlsruher Weihnachtszirkus ein. Auf dem Karlsruher Messplatz forderten sie, dass keine Tiere in Zirkusshows gezeigt werden, da eine artgerechte Haltung durch Schaustellerbetriebe nicht zu gewährleisten ist. 
»Eine solche Zurschaustellung ist unter Aspekten des Tier- und Artenschutzes kritisch zu sehen. Wir wollen keine Geschäftemacherei auf Kosten des Tierschutzes und sehen auch den Umgang mit Tieren als Showstars kritisch«, so der tierschutzpolitische Sprecher der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion Michael Borner.
Generelles Wildtierzirkus-Verbot gefordert
Ähnlich äusserten sich auch die Mitglieder des Vereins »Schüler die Tiere«. Die farbenfrohe Darbietung im Zirkus verschleiere die Tatsache, dass Zirkustiere Gefangene sind, die man dazu nötig unnatürliche Darbietungen zu zeigen, die dann als »Unterhaltung« dem Publikum vorgeführt werden. 
"Die Stadt Karlsruhe sollte endlich ein generelles Wildtierzirkus-Verbot erlassen und Tierleid nicht länger dulden. Dass es rechtliche Möglichkeiten für Städte gibt, die Zurschaustellung von Wildtieren zu verhindern, zeigen in unserer nächsten Umgebung beispielsweise die Städte Heidelberg, Schwetzingen, Speyer und Worms", so Borner weiter.
    Über 30 Teilnehmer fanden sich am Freitag für eine Kundgebung gegen Tiershows im Karlsruher Weihnachtszirkus ein. Auf dem Karlsruher Messplatz forderten sie, dass keine Tiere in Zirkusshows gezeigt werden, da eine artgerechte Haltung durch Schaustellerbetriebe nicht zu gewährleisten ist. »Eine solche Zurschaustellung ist unter Aspekten des Tier- und Artenschutzes kritisch zu sehen. Wir wollen keine Geschäftemacherei auf Kosten des Tierschutzes und sehen auch den Umgang mit Tieren als Showstars kritisch«, so der tierschutzpolitische Sprecher der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion Michael Borner. Generelles Wildtierzirkus-Verbot gefordert Ähnlich äusserten sich auch die Mitglieder des Vereins »Schüler die Tiere«. Die farbenfrohe Darbietung im Zirkus verschleiere die Tatsache, dass Zirkustiere Gefangene sind, die man dazu nötig unnatürliche Darbietungen zu zeigen, die dann als »Unterhaltung« dem Publikum vorgeführt werden. "Die Stadt Karlsruhe sollte endlich ein generelles Wildtierzirkus-Verbot erlassen und Tierleid nicht länger dulden. Dass es rechtliche Möglichkeiten für Städte gibt, die Zurschaustellung von Wildtieren zu verhindern, zeigen in unserer nächsten Umgebung beispielsweise die Städte Heidelberg, Schwetzingen, Speyer und Worms", so Borner weiter. Foto: ErS

    Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Stadt Ulm hat Beschwerde eingelegt und nun liegt die Klage eine Instanz höher, beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, das sich nun mit dem Fall beschäftigen muss. "Noch fehlt leider die hochrichterliche Entscheidung", führt Rahsan Drogan von der Karlsruher CDU aus.

    Dieses rechtliche Glatteis und die damit verbundene Unsicherheit könnte die Stadt teuer zu stehen kommen. "Wir holen uns mit dieser Entscheidung ein Prozessrisiko ins Haus und können uns sicher sein, dass wir uns als zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg eine Klage einfangen", gibt Thomas Hock von der FDP zu bedenken.

    Thomas H. Hock
    Thomas H. Hock Foto: FDP Karlsruhe

    "Da geht es nicht nur um zehn- oder zwanzigtausend Euro", so Hock weiter und unterstreicht, welche finanziellen Folgen eine solche Klage nach sich ziehen kann. Sein Stadtratskollege Oliver Schnell von der AfD spricht sogar von siebenstelligen Beträgen.

    Circus Krone droht mit einer Klage

    Ein Kläger hat sich schon angekündigt: Der Circus Krone, der auch in diesem Jahr in Karlsruhe zu Gast war. "Gegen Städte mit einem kommunalen Wildtierverbot klagen und gewinnen wir", sagte Frank J. Keller, Tierschutzbeauftragter des Zirkus im April. Er argumentiert, dass alle Darbietungen auf den natürlichen Bewegungsabläufen der Tiere beruhen. "Wenn die Stadt uns ihre Flächen nicht mehr zur Verfügung stellt, nimmt sich der Zirkus einfach ein Privatgelände."

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    Foto: ErS

    Wer am Ende tatsächlich am längeren juristischen Hebel sitzt, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Das Wildtierverbot in Karlsruhe wird kommen und lässt nach dem Beschluss nicht lange auf sich warten. Bereits ab dem 1. November werden Zirkusse mit Wildtieren auf städtischen Plätzen nicht mehr zugelassen.

    Um den Weihnachtszirkus, der ab dem 20. Dezember auf dem Messplatz sein Zelt für die Besucher öffnet, müssen die Karlsruhe allerdings nicht bangen: Dort steht in diesem Jahr keine Nummern mit den nun verbotenen Wildtieren auf dem Programm.

    ka-news-Hintergrund: Das Wildtierverbot in Karlsruhe

    Sollen Wildtiere im Zirkus in Karlsruhe erlaubt sein oder nicht? Über diese Frage diskutieren Stadträte und Bürgermeister in Karlsruhe bereits seit 2010. Im September 2018 schließlich entschied sich der Gemeinderat - entgegen der Empfehlung der Stadtverwaltung - für ein Verbot von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren. Als Argumente führte er allgemeine Gefahrenabwehr an. Damit galt das Verbot aber nur theoretisch, denn: Eine Liste der gefährlichen Tierarten fehlte. Diese hat die Stadtverwaltung in der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag nun nachgereicht. Damit kann das "Verbot von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen" ab dem 1. November dieses Jahres umgesetzt werden.

    Der Artikel wurde nachträglich bearbeitet. 

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