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Karlsruhe: Was sie dürfen und wie lange sie bleiben: Diese Regeln gelten für Wahlplakate in Karlsruhe

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Was sie dürfen und wie lange sie bleiben: Diese Regeln gelten für Wahlplakate in Karlsruhe

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    Was sie dürfen und wie lange sie bleiben: Diese Regeln gelten für Wahlplakate in Karlsruhe
    Was sie dürfen und wie lange sie bleiben: Diese Regeln gelten für Wahlplakate in Karlsruhe Foto: ka-news.de

    Es geschah sozusagen über Nacht. Ab dem 31. Juli fand sich Karlsruhe in einem Schilderwald aus Wahlplakaten wieder, der bis heute keinen Pfosten und keine Straßenlaterne auslässt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt konnte man sicher sein, dass Periode des Wahlkampfes nun endgültig begonnen hat.

    Wer entscheidet wo welches Plakat hängen darf?

    Die Kriterien, welche Plakate wo aufgehängt werden dürfen - und wann sie nach dieser Wahlwoche wieder verschwinden -  bleiben dabei häufig im Dunkeln. 

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    Foto: Lars Notararigo

    Daher entschließt sich ka-news.de bei der Stadtverwaltung nachzuhaken, welche Richtlinien überhaupt für die Wahlplakate gelten, die seit nunmehr zwei Monaten das Stadtbild zieren. Grundsätzlich dürfe jede zulässige Partei ihre Wahlwerbung in der ganzen Stadt auf eigene Kosten und durch eigenes Personal im Stadtgebiet aufhängen. wie ein Sprecher der Stadt Karlsruhe erklärt. Allerdings gäbe es sowohl bei den Standorten als auch dem Inhalten einige restriktive Vorgaben.

    Beim Wahllokal darf keine Werbung betrieben werden

    Beispielsweise dürfen Wahlwerbungen nicht an privaten Orten platziert werden. Ebenso wenig dürfe die Wahlwerbung ihre Konkurrenten oder andere Werbeflächen verdecken - sie an Bäumen und Sträuchern, Außerorts oder an Brücken aufzuhängen sei ebenfalls unzulässig.

    Sogenannte Wesselmänner, also großflächige Wahlplakate dürften nur dann aufgestellt werden, wenn sie öffentlichen Verkehr und die Sicherheit nicht beeinträchtigen - etwa durch Sichtbehinderung oder mangelnde Stabilität.

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    Foto: Lars Notararigo

    Weiterhin verboten sei es, am Wahlsonntag politische Werbung in unmittelbarer Nähe der Wahllokale aufzustellen, da eine Beeinflussung des Bürgers während seiner Wahl vermieden werden soll. Diese Beschränkungen gelten bundesweit, jedoch habe die Stadt Karlsruhe zusätzlich selbst einige Orte benannt, an denen keinerlei Wahlwerbung gestattet sei. Dazu gehören:

    • Der Schlossplatz
    • Der Marktplatz (nur der Platz selbst)
    • Der Europaplatz
    • Die Auf- und Abfahrten der Südtangente
    • Der Neureuter Platz
    • Der Bahnhofsplatz
    • Die Baustellen der Kombilösung 
    • Das Wildparkstadion
    • Die Betriebsanlagen der VBK (Sowohl Haltestellen und Bahnen als auch Signalmasten oder Schaltkästen)

    Keine Diskriminierung, keine Propaganda

    Abgesehen von gebietsspezifischen Regelungen müssten die Parteien auch inhaltliche Regeln beachten. Ein von Oberbürgermeister Frank Mentrup unterzeichnetes Dokument verbietet ausdrücklich die Erstellung verfassungswidriger, volksverhetzender, rassistischer oder diskriminierender Wahlwerbung. Propaganda sei ebenfalls nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung könne rechtliche Konsequenzen für die Partei nach sich ziehen.

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    Foto: Lars Notararigo

    Und was passiert mit dem Schilderwald, wen die Wahl am kommenden Sonntag vorbei ist? Dann haben die Parteien zwei Wochen Zeit, um die Wahlplakate aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.

    Werden sie in diesem Zeitraum nicht entfernt, so werde die Geschäftsstelle der jeweiligen Partei noch einmal daran erinnert, die Plakate zu entfernen. Sollte auch das nichts helfen, werden die Plakatflächen einfach mit neuen Inhalten überklebt, so ein Sprecher der Stadt.

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