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Karlsruhe: Wahlsonntag rückt näher: Das gilt es bei der Briefwahl zu beachten

Karlsruhe

Wahlsonntag rückt näher: Das gilt es bei der Briefwahl zu beachten

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    Briefwahlunterlagen für die Kommunal- und Europawahl am 26. Mai.
    Briefwahlunterlagen für die Kommunal- und Europawahl am 26. Mai. Foto: Lena Kube

    Über 230.000 Wähler dürfen am Sonntag, 9. Juni, ihre Stimme bei der Kommunalwahl und der Europawahl in Karlsruhe abgeben.

    Immer mehr Karlsruher nutzen Briefwahl

    Während bei der Kommunalwahl im Jahr 2024 31.000 Wähler die Briefwahl beantragten, sind es in der darauffolgenden bereits 36.000 gewesen. Vor allem die durch einen QR-Code vereinfachte Beantragung der Unterlagen, soll dazu geführt haben, dass die Zahl der per Brief wählenden Karlsruher noch weiter ansteigt.

    Briefwahl Kommunalwahl, Europawahl 2019
    Briefwahl Kommunalwahl, Europawahl 2019 Foto: Lena Kube

    Bis wann kann ich noch Briefwahl beantragen?

    Briefwahlanträge können noch bis zum Freitag vor der Wahl, 7. Juni 18. Uhr, beantragt werden.

    Egal auf welchem Weg Briefwahl beantragt wird, eines ist dafür immer wichtig: Die Wahlbenachrichtigung. Diese wurde allen Wahlberechtigten in Karlsruhe ab dem 3. Mai zugeschickt. Wer die Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten hat, kann sich unter Telefon 0721/133 1250 direkt an die Stadt wenden .

    Fragen und Antworten rund um die Briefwahl:

    Wie bekomme ich jetzt noch die Briefwahlunterlagen?

    Hat man die Wahlbenachrichtigung zur Hand, gibt es vier Wege, um Briefwahl zu beantragen:

    1. Der klassische Weg: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich der Antrag für die Briefwahl. Dieser wird ausgefüllt und per Post an das Wahlamt zurückgeschickt. Achtung: Die Dauer der Postwege beachten.
    2. Online: Auf der Website der Stadt Karlsruhe gibt es ein Online-Formular, über das die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Um den Antrag auszufüllen, wird ebenfalls die Wahlbenachrichtigung benötigt, denn dort finden sich Wahlbezirks- und Wählernummer.
    3. QR-Code scannen: Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code. Dieser kann mit dem Smartphone gescannt und anschließend mit dem eigenen Geburtsdatum bestätigt werden.
    4.  Briefwahlunterlagen persönlich abholen (Achtung: Wahlbenachrichtigung einpacken): Vor Ort im Zentralen Brief­wahl­büro in der  Kriegsstraße 100  können die Brief­wahl­un­ter­la­gen persön­lich ab­geho­lt werden.  Das geht ab dem 13. Mai. bis zum 7. Juni. Wer möchte, kann seine Stimme auch direkt abgeben. Wichtig: Wer die Unterlagen für einen anderen beantragt, muss dazu eine schrift­li­che Vollmacht vorlegen. Man kann die Unterlagen nicht mehr in den Ortsverwaltungen oder im Standesamt Durlach beantragen.

    Bis wann kann ich noch Briefwahl beantragen?

    Die Briefwahlunterlagen können laut Website der Stadt Karlsruhe noch bis Freitag,7. Juni 18. Uhr beantragt werden. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Unterlagen per Post zugeschickt werden. Die Stadt Karlsruhe empfiehlt deshalb, ab Donnerstag 6.Juni  die Unterlagen für die Briefwahl lieber persönlich abzuholen (siehe Frage 1).

    Der Online-Antrag steht ab dem 3. Mai, 12 Uhr zur Verfügung.

    Bis wann sollte ich den Umschlag mit meinen Stimmen in den Briefkasten werfen?

    Die Stadt Karlsruhe empfiehlt, die ausgefüllten Unterlagen innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag, 6. Juni, zur Post zu geben, damit sie rechtzeitig zur Auszählung am Wahlsonntag beim Wahlamt eingehen.

    Kann ich die Briefwahlunterlagen auch persönlich abgeben?

    Die Briefwahlunterlagen können bis Sonntagabend persönlich beim Wahlamt, Zähringerstraße 61 und beim Briefwahlbüro, Kriegsstraße 100, eingeworfen werden. "Um Punkt 18 Uhr werden dort die Briefkästen geleert", so Mathias Tröndle von der Stadt Karlsruhe. 

    Ich habe schon Stimmzettel erhalten, kann ich trotzdem noch Briefwahl beantragen?

    Ja. Aber Achtung, Verwechslungsgefahr: Stimmzettel sind keine Briefwahlunterlagen. Die Stimmzettel erhalten alle Wahlberechtigten per Post. Die Briefwahlunterlagen sind nicht identisch: Auf ihnen ist vermerkt, dass es sich um die Stimmzettel der Briefwahl handelt.

    Entscheidet man sich nach Erhalt der Stimmzettel noch für die Briefwahl, indem man Unterlagen beantragt (siehe Frage 1), muss man die Briefwahlunterlagen nutzen. Die ersten Stimmzettel benötigt man in diesem Fall nicht: Um eine Doppelzählung auszuschließen, erhält man einen Vermerk im Wählerverzeichnis. Dieser Vermerk findet sich auf den Listen der Wahlhelfer wieder, die in den jeweiligen Bezirken die Urnenwahl betreuen. Wer Briefwahl beantragt hat, kann somit nicht mehr an der Urne wählen.

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