In einem Gespräch über die Zukunft des mehrstöckigen Gebäudes in der Ottostraße 4 hat Immobilienunternehmer Kerem Bayrak seine Optionen dargelegt: Business-Hotel, Bürogebäude, Verkauf oder ... Großbordell.
Kaufangebot an die Stadt
Die Aussicht auf Letzteres stieß in den vergangenen Wochen auf reichlich Gegenwehr, nicht zuletzt durch eine neue Bürgerinitiative "Durlach gegen Prostitution". Da auch er lieber alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen wolle, sei ein Kaufangebot an viele mögliche Interessenten unterbreitet worden, erklärt Bayrak. "Ich habe mich direkt an das Dezernat 6 der Stadt Karlsruhe und Bürgermeister Daniel Fluhrer gewandt - ohne Antwort."

Warum der Immobilienunternehmer bisher vergeblich auf eine Antwort der Stadt warten muss, erklärt ein Sprecher der Stadtverwaltung auf Anfrage. Zunächst habe Bayrak Anfang November tatsächlich eine E-Mail an das Dezernat 6 geschickt, so der Sprecher. "Diese Mail war mit „Exklusiver Verkauf einer Immobilie inkl. Grundstück in Durlach / Karlsruhe“ überschrieben und enthielt den Werbetext, wie er wohl an potenzielle Kaufinteressenten ging."
"Nicht explizit abgelehnt"
Zudem sei der Text mit der allgemeinen Anrede "Sehr geehrte Ansprechpartner/innen" adressiert gewesen und habe keinen spezifischen Ansprechpartner - wie zum Beispiel Bürgermeister Fluhrer - erwähnt, erklärt der Sprecher. Ein Angebot an die Stadtverwaltung blieb ebenfalls aus.

Daher sei seitens der Verwaltung keine Antwort erfolgt, so die Stadt Karlsruhe. "Wir haben das sehr unspezifische Anschreiben nicht als ein an die Stadt Karlsruhe gerichtetes Angebot gewertet. Die Stadt Karlsruhe hat insofern auch kein Angebot explizit abgelehnt." Vielleicht gibt es in der richtigen Form also noch Hoffnung.
Bauvoranfrage gestellt
Eine weitere Antwort vonseiten der Stadt, die Bayrak derzeit erwartet, ist die Einschätzung seiner Bauvoranfrage. "Damit haben wir angefragt, ob es überhaupt möglich wäre, ein Bordell aus dem Gebäude zu machen", so der Unternehmer.

Um diese Möglichkeit zu prüfen, untersucht die Stadt, ob das Vorhaben die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben erfüllen und einhalten kann. "Die Bauvorlagen müssen nur das beinhalten, was zur Entscheidung der gestellten Fragen erforderlich ist. Das bedeutet, der Planungsaufwand im Vorfeld ist geringer", erklärt ein Sprecher.

8. März: Antwort steht weiter aus
Derzeit steht die Antwort der Stadt Karlsruhe noch aus. Wann mit ihr zu rechnen ist, bleibt unklar. Fest steht jedoch: "Vor der Realisierung eines Vorhabens muss dann mit konkreten Plänen ein Bauantrag folgen, der eine detailliertere Prüfung möglich macht." Dieser sei bisher noch nicht gestellt, so Bayrak.

Einen genauen Zeitpunkt für die Antwort auf die Bauvoranfrage kann die Stadt Karlsruhe nicht nennen. "Bauvoranfragen sind Verschlusssache, weshalb wir hier grundsätzlich keine Auskunft zum Stand des Prozesses geben können", heißt es auf Anfrage der Redaktion.
Bürger fordern Klarheit
Es wird sich vermehrt Klarheit gewünscht. Dieses Bedürfnis macht die Initiative "Karlsruhe-gegen-Sexkauf" in einer Forderung an die Stadt Karlsruhe klar. Ingeborg Kraus, Vertreterin der Bewegung teilt in einer Meldung an die Presse am 3. März mit: "Sehr geehrter Herr Fluhrer. Wir fordern die Stadt Karlsruhe auf, dem Antrag von Herrn Bayrak für ein Großbordell in der Ottostraße 4, schnellstmöglich eine Absage zu erteilen."

Diese Notwendigkeit begründet Kraus aus dem zunehmenden Gegenwind gegen das Bauvorhaben. Die katastrophalen etwaigen Umständen, welche durch eine Bestätigung der Bauvoranfrage durch die Stadt ermöglicht würden, sprächen für sich, so Kraus. "Können wir als Gesellschaft so ein System noch befürworten, das kriegsähnliche Auswirkungen auf Frauen, jedoch keinen gesellschaftlichen Nutzen hat?"