Wie aus einer Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe weiter hervorgeht, hat das Amtsgericht nun einem Haftprüfungsantrag der Verteidigung entsprochen. Die Staatsanwaltschaft, die der Aufhebung des Haftbefehls nicht entgegengetreten ist, wird gegen den Beschluss des Amtsgerichts kein Rechtsmittel einlegen, so heißt es weiter.
Obwohl weiterhin erhebliche Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten bestehen, kann der Tatnachweis anhand der bislang gewonnenen Beweismittel nicht geführt werden. Eine Leiche konnte trotz aufwändiger Suchmaßnahmen nicht gefunden werden. Die Ermittlungen werden ungeachtet dessen fortgeführt, das geht aus der Pressemitteilung weiter hervor. Diese richten sich insbesondere auf weitere Spuren und die Prüfung weiterer Ermittlungsansätze.
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