Das Gericht hatte am Montag einem Eilantrag eines Mannes stattgegeben, der sich gegen das Verbot gewandt hatte. Statt eines pauschalen Verbots könnten zunächst auch mildere Mittel gewählt werden, hieß es. Beispielsweise habe die Polizei schon in der Vergangenheit bewirkt, dass die Menschen Mindestabstände einhalten.
Auch per Allgemeinverfügung eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei sämtlichen Versammlungen im Stadtgebiet anzuordnen würde ein milderes Mittel darstellen, teilte die Stadtsprecherin mit. "Ob sich solche Spaziergänger dann aber ausgerechnet in Bretten an eine behördlich angeordnete Maskenverpflichtung gehalten hätten, bleibt offen, zumal solche Spaziergänge in der Regel deshalb unangemeldet erfolgen, um der Festsetzung von behördlichen Auflagen zu entgehen."
Die Erfahrungen zeigten, dass bei solchen Versammlungen die Ge- und Verbote der Corona-Verordnung regelmäßig missachtet würden, argumentierte die Sprecherin. Deshalb habe die Stadt unangemeldete Versammlungen am 20. Dezember verboten. Ähnliche Verbote haben auch andere Städte verhängt. Mancherorts hatte es Ausschreitungen gegeben.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gilt erstmal nur für den Antragsteller und ist noch nicht rechtskräftig



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