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Karlsruhe: Tödlicher Familienstreit: 12 Jahre Haft nach Messer-Attacke in Rheinstetten

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Tödlicher Familienstreit: 12 Jahre Haft nach Messer-Attacke in Rheinstetten

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    Außenaufnahme des Landgerichtes in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv
    Außenaufnahme des Landgerichtes in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv

    Was geschah am dritten August des vergangenen Jahres in Rheinstetten-Forchheim? Diese Frage sollen die Richter des Karlsruher Landgerichts an diesem Dienstag klären. Angeklagt ist ein 67-Jähriger wegen Totschlags. Ihm wird vorgeworfen, mit einem selbstgebastelten Cuttermesser sieben Mal auf den Schwiegervater seines Sohnes eingestochen und diesen getötet zu haben. Doch vor der Urteilsverkündung am Dienstagnachmittag gibt es noch offene Fragen. 

    Verteidigung spricht von einem Komplott

    Mehrere Zeugen - darunter auch Familienmitglieder - hatten den Angeklagten während des Prozesses belastet. Nachdem der beim Prozessauftakt geschwiegen hatte, äußert sich der 67-Jährige erstmals zu den Vorwürfen. Man habe sich im Vorfeld verabredet, um die Angelegenheit zu klären, teilt der Angeklagte in einer Einlassung durch seine Verteidigung mit. Dass er auf den Schwiegervater seines Sohnes eingestochen hat, leugnet der Angeklagte nicht. 

    Allerdings beruft er sich auf Notwehr, da ihn der Getötete mit einer Eisenstange, sein eigener Sohn mit einer Axt angegriffen habe. Aus diesem Grund plädieren seine beiden Verteidiger am Dienstag für einen Freispruch ihres Mandanten. Der Vorwurf des Verteidigers: Die Familie habe das Gesetz selbst in die Hand genommen.

    Seine Kollegin spricht gar von Falschaussagen, Schutzbehauptungen und Übertreibungen der Angehörigen des Angeklagten. Es sei davon auszugehen, dass sich die Familie untereinander abgesprochen habe. Aus diesem Grund sei der Tathergang in vielen Punkten ungeklärt - und im Zweifel müsse zugunsten des Angeklagten geurteilt werden. 

    "Sie hinterlassen eine Familie, die gebrandmarkt ist"

    Die Staatsanwaltschaft hält diese Darstellung für wenig glaubhaft. Sie ist sich sicher: Der Angeklagte hat den 60-Jährigen aus Eifersucht erstochen. Er habe seiner Ehefrau eine Verliebtheit unterstellt, führt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer aus. Als diese sich von ihm getrennt habe, habe der Angeklagte mit Gewalt reagiert, seine Familie am Telefon bedroht, Autos zerkratzt und Reifen zerstochen. Auch dem Getöteten habe er vor der Tatnacht im August gedroht. 

    "Aus Drohungen wurden dann tatsächliche Angriffe", schildert die Anklägerin. Mit einem Messer bewaffnet habe sich der Angeklagte auf den Weg nach Rheinstetten gemacht und in einem Busch gelauert, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Als es zur Konfrontation kam, sei der Angeklagte mit äußerster Brutalität vorgegangen. Ungeachtet, ob der 60-Jährige eine Stange bei sich gehabt hätte oder nicht, eine Notwehr sei in diesem Fall nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von zehn Jahren. 

    Das sieht auch der Vertreter der Nebenklage ähnlich: Der Angeklagte habe es darauf angelegt, eine Tötung vorzunehmen. "Das war eine Tötung mit Ansage", erklärt er. Erschwerend komme hinzu, dass der 67-Jährige kein Bedauern zeige. "Sie hinterlassen eine Familie, die in Rheinstetten gebrandmarkt ist", wendet er sich direkt an den Angeklagten.

    Aktualisierung, 16.15 Uhr:

    Wie ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft im Gespräch mit ka-news bestätigt, ist das Urteil im Prozess gefallen. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Damit ist das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Urteil liegt über der Forderung der Ankläger. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt. 

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