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Karlsruhe: Tödliche Messer-Attacke: Tränen und Schweigen beim Prozess in Karlsruhe

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Tödliche Messer-Attacke: Tränen und Schweigen beim Prozess in Karlsruhe

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: fotolia: Tiko

    Als der Angeklagte, gekleidet mit einem blauen T-Shirt und einer schwarzen Jacke, am Donnerstag den Schwurgerichtssaal des Karlsruher Landgerichts betritt, wirkt er noch gefasst. Noch bevor der vorsitzende Richter hinzukommt, bricht der 67-Jährige in Tränen aus. Der Gefühlsausbruch hält allerdings nur kurz an - danach hüllt sich der Angeklagte in Schweigen.

    Tatmotiv Eifersucht?

    Mit regungsloser Miene verfolgt der 67-Jährige die Verlesung der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am Mittwochnachmittag des 3. August in Rheinstetten-Forchheim insgesamt sieben Mal auf einen 60-jährigen Mann eingestochen zu haben.

    Die Staatsanwaltschaft sieht eine Verbindung zwischen den beiden Männern: So soll das spätere Opfer ein Liebhaber der Ehefrau des Angeklagten gewesen sein. Auf einem Radweg in Rheinstetten sei es dann zur Konfrontation gekommen. Mit einem selbst gebastelten Messer habe der Angeklagte den Geschädigten dann attackiert. 

    Allein vier Stiche gingen laut Anklageschrift dabei in die Brust, einer in den Bauch, ein weiterer in die Wange, Zudem soll der Angeklagte dem Opfer jeweils einen Stich in das Herz und in die Halsschlagader versetzt haben. Allein diese beiden Messerstiche für sich seien ausreichend gewesen, um dem Opfer tödliche Verletzungen zuzuführen, führt die Anklägerin aus. Das Opfer starb wenig später an den Folgen seiner Verletzungen. 

    Angeklagter will bis zum zweiten Prozesstag schweigen

    Der 67-Jährige ist nun wegen Totschlags angeklagt. Gegenüber den Ermittlern hatte er nach Aussage der Staatsanwaltschaft die Tat in wesentlichen Zügen eingeräumt. Allerdings habe er angegeben, dass es sich um Notwehr gehandelt habe, da er selbst angegriffen worden sei. Beim Prozessauftakt selbst will sich der Angeklagte aber nicht zu dem gegen ihn erhobenen Anklagen äußern. 

    Anstelle des ihm zugewiesenen Pflichtverteidigers will er sich stattdessen von zwei Wahlverteidigern vertreten lassen. Über diesen Antrag will der vorsitzende Richter bis zum 14. Februar entscheiden. Der erste Verhandlungstag ist damit ohne Ergebnisse beendet. Beim zweiten Prozesstag sollen dann auch Zeugen angehört werden. Zudem kündigt der Angeklagte an, dann Angaben zur Sache machen zu wollen. 

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