Die Baden-Fahne weht wieder über dem Karlsruher Schloss, der Flaggen-Streit ist beigelegt. Richtig? Nicht ganz, zumindest wenn es nach der FDP/DVP-Landtagsfraktion geht. Diese hat am Mittwoch einen Beschlussantrag in den Landtag eingebracht. Darin gefordert: Die Beflaggungsordnung von Dienstgebäuden so zu ändern, "dass den Bedürfnissen der Bürger der unterschiedlichen Landesteile Rechnung getragen wird." Das gab die Fraktion in einer Pressemeldung bekannt.
Beflaggungsordnung soll Fahnen-Vielfalt erlauben
Was heißt das genau? Während des Streits um die badische Fahne wurde der allgemeine Wunsch laut, in Zukunft nicht nur eine Fahne auf staatlichen Gebäuden, wie dem Badischen Landesmuseum, hissen zu dürfen, sondern die Beflaggung bei aktuellen Anlässen, beispielsweise während des Christopher Street Days, entsprechend und flexibel anzupassen. Das fordert nun auch die FDP/DVP.

Der konkrete Antrag der Fraktion: An allen Dienstgebäuden, welche "staatliche Institutionen mit nichthoheitlichem Auftrag" beherbergen - sprich Museen und Theater - sollen auch andere Flaggen als die Europa-, Bundes- oder Landesflagge gesetzt werden dürfen.
Diese Regelung soll aber nur gelten, sofern die Flaggen einen konkreten Bezug zum Dienstgebäude oder der dort beherbergten Institution haben und "der Aussagegehalt der Flagge nicht im Widerspruch zu grundlegenden Werten der Landesverfassung steht", erläutert die FDP/DVP in ihrem Antrag.
Fahnen-Streit noch nicht beendet
Zum Beschlussantrag sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke: "Der tagelange Streit um die Beflaggung staatlicher Gebäude ist ein peinlicher Vorgang, der auch mit den Ankündigungen des Ministerpräsidenten nicht beendet ist."
Den vorgebrachten Antrag selbst hält Rülke für eine gute Antwort auf das Flaggen-Problem. Seiner Ansicht nach ist nämlich noch längst nicht sicher, dass die Landesregierung bei der Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zeitnah eine sinnvolle Lösung findet.
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