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Karlsruhe: Spielplätze geöffnet: Ein Kind pro 10 Quadratmeter - neue Regeln kommen bald

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Spielplätze geöffnet: Ein Kind pro 10 Quadratmeter - neue Regeln kommen bald

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    Spielplätze geöffnet: Ein Kind pro 10 Quadratmeter - neue Regeln kommen bald
    Spielplätze geöffnet: Ein Kind pro 10 Quadratmeter - neue Regeln kommen bald Foto: Thomas Riedel

    "Es wird keine neuen Hinweisschilder geben", sagt Klaus Weindel vom Gartenbauamt im Gespräch mit ka-news.de. Die Absperrbänder werden am Mittwochmorgen ab sieben Uhr nach und nach entfernt.

    Spielplätze wurden ausgesperrt

    Mitte März wurden die Spielplätze zur Eindämmung der Corona-Pandemie landesweit geschlossen: Auch auf den rund 300 Spielplätze im Stadtgebiet Karlsruhe galt Betretungsverbot. Nachdem in den ersten Tagen trotz des Verbotes auf einigen der Plätze weiterhin gespielt wurde, wurden sie nach und nach mit Absperrband versehen und Hinweistafeln aufgestellt.

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    Foto: ka-news

    Mit der neuen Fassung der Corona-Verordnung ist das Spielverbot nun aufgehoben. Ab Mittwoch, 6. Mai, dürfen öffentliche Spielplätze wieder besucht werden. Für Bolzplätze gilt das jedoch noch nicht - sie sind weiterhin bis vorerst Sonntag, den 10. Mai, geschlossen. 

    Abstand halten gilt auch auf Spielplätzen

    Auf den Spielplätzen werden dann die gleichen Regeln wie anderenorts im öffentlichen Raum gelten: Das Abstandsgebot. In der Öffentlichkeit sollen Menschen, die nicht gemeinsam wohnen, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten. Das bedeutet: Ist der Spielplatz überfüllt, sollten ihn Eltern mit ihren Kindern nicht betreten. Auf den Bänken ist darauf zu achten, nicht zu dicht beieinander zu sitzen.

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    Foto: Tim Carmele

    Das Aufheben des Verbotes soll Familien und Kindern etwas Entlastung bringen, informiert das Land Baden-Württemberg. Mit der Öffnung der Plätze erst zwei Tage nach dem offiziellen Inkrafttreten der Verordnung wolle man den Kommunen Zeit geben, Hygieneregeln für die Spielplätze vorzubereiten. 

    Zusätzliche Vorschriften könnten noch kommen

     Bislang ist es nicht verpflichtend, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen: Die Ausnahme bilden Bahnsteige und Haltestellen. Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung - das kann auch ein Schal sein - anzuziehen, besteht beim Einkaufen in geschlossenen Räumen sowie im Bus und Bahn. Das bedeutet, dass Eltern und Kinder auch nicht verpflichtet sind, auf den Plätzen eine Maske zu tragen.

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    Foto: Tim Carmele

    Möglich sei laut dem Gartenbauamt, dass das Land Baden-Württemberg in den kommenden Tagen nochmals zusätzliche Vorschriften für die Spielplätze erlässt. Die Stadt Karlsruhe sieht vorerst von eigenen Regelungen ab. "Es ist ja auch nicht sinnvoll, wenn überall andere Dinge gelten", so Weindel.

    Neue Regeln werden umgesetzt und bekannt gegeben

    Laut der Deutschen Presseagentur (dpa) hat die Landesregierung jüngst eine Empfehlung herausgegeben. Darin wird Kommunen unter anderem zu einer Zugangsbegrenzung geraten. Demnach soll sich maximal ein Kind pro zehn Quadratmetern Gesamtfläche auf einem Spielplatz aufhalten. Spielplätze sollen außerdem nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden dürfen.

    Über die Umsetzung der Vorgaben will das Gartenbauamt in den kommenden Tagen beraten und dann entsprechend bekannt geben - eventuell auch mit entsprechenden Hinweisen, Leiter der zentralen Dienste beim Gartenbauamt Andreas Ochs am Mittwoch im Gespräch mit ka-news.de. 

    Dieser Artikel wurde nachträglich aktualisiert.

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