Unter anderem wird der Schulbetrieb wieder aufgenommen: Präsenzunterricht findet zunächst nur für Abschlussklassen an weiterführenden Schulen, die dieses oder nächstes Jahr Abschluss machen, statt. Darüber hinaus gilt:
- Der Einzelhandel darf – unabhängig von der Verkaufsfläche - wieder vollumfänglich öffnen.
- Veranstaltungen und Zusammenkünfte religiöser Glaubensgemeinschaften sind unter Einhaltung besonderer Auflagen wieder gestattet. Friseurbetriebe und Fußpflegeeinrichtungen dürfen wieder öffnen.
- Für Zahnärzte gelten keine besonderen Beschränkungen mehr: Alle Behandlungen dürfen wieder durchgeführt werden
- Die Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen entfallen. "Allerdings werden in der Corona Verordnung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht, zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen gehört, die für Bewohner gilt, die die Einrichtung verlassen haben", gibt die Stadt Karlsruhe bekannt.
- Der Zoo, botanische Gärten, Museen, Ausstellungshäuser und öffentliche Spielplätze dürfen ab Mittwoch, den 6. Mai, wieder öffnen.

Doch: Trotz der zahlreichen Lockerungen gilt weiterhin das Abstandgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum. Darüber hinaus müssen Bürger beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn eine Maske tragen.

