Keine Skandale im Sperrbezirk: So die erste Bilanz des Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD), seitdem die neue Sperrbezirksverordnung gilt. Die Karlsruher Ordnungshüter sind seit dem 13. Januar verstärkt im Einsatz, kontrollieren die neuen Tabuzonen.
Kein Skandal im Sperrbezirk
Zu größeren Vorfällen sei es bislang nicht gekommen, wie die Stadtverwaltung auch Nachfrage von ka-news mitteilt. "Die Mehrzahl der Prostituierten beachtet die neuen Regelungen", so die Erfahrung des KOD. Bisher hielten sich zwei Prostituierte nicht an die vorgegeben Zeiten, zu denen - außerhalb der räumlichen Sperrbezirke - Straßenprostitution noch erlaubt ist. Sie waren jedoch keine "Wiederholungstäterinnen", wie es aus dem Rathaus weiter heißt.
Abschreckend sollen vor allem die Geldstrafen wirken: Bei Missachtung der geltenden Sperrbezirksregelungen wird ein Platzverweis gegenüber der Prostituierten ausgesprochen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. "Beim erstmaligen Verstoß beträgt das Bußgeld in der Regel 250 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro", so heißt es weiter. Wie aus dem Regelsatz hervorgeht, würden Täterinnen bei "beharrlicher Zuwiderhandlung" sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden können.
Und wo genau herrscht ab sofort Strich-Tabu? Zum (neuen) Sperrbezirk gehören unter anderem der Mendelssohnplatz, die Wolfartsweierer Straße, der Karl-Wilhelmplatz und der Adenauerring.
Prostitution in Karlsruhe: Das wird sich ändern!
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