Die Stadt Karlsruhe hat ab dem 21. März ein Verbot der Straßenprostitution erlassen. Der Auslöser dafür: Im Januar 2025 gelang der Polizei in Karlsruhe die Aufdeckung eines Menschenhändlerrings. Dieser hatte junge Frauen aus Ungarn zur Straßenprostitution gezwungen. Die Täter blieben über einen längeren Zeitraum unentdeckt. Das Verbot wurde auf sechs Monate befristet.

Die SPD fordert zu prüfen, wie wirksam das Prostituiertenschutzgesetz in Karlsruhe ist
Dieser Fall lege nahe, dass bestehende Kontroll- und Schutzmechanismen erhebliche Schwächen aufweisen. Trotz der Einrichtung der Fachgruppe "Prostituiertenschutzgesetz" scheint es nicht gelungen zu sein, Hinweise aus der Bevölkerung effektiv auszuwerten und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
Das behauptet zumindest die SPD-Fraktion in einem Antrag an den Gemeinderat vom 24. Juni. Darin fordert sie die Stadtverwaltung auf, zu prüfen, wie wirksam das Prostituiertenschutzgesetz in Karlsruhe tatsächlich ist.

In dem Antrag heißt es: Die Verwaltung soll zeitnah einen Bericht vorlegen, der die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes bewertet. Im Mittelpunkt sollen dabei die Verhinderung und frühzeitige Erkennung von Zwangsprostitution stehen. Zudem sollen auch neue Maßnahmen vorgestellt werden, die bestehende Schutzsysteme sinnvoll ergänzen.
Fest steht: Änderungen an einem Bundesgesetz kann die Kommune zwar nicht vornehmen. Sie hat in der Umsetzung und Anwendung des Gesetzes gewisse Handlungsspielräume. Darüber soll am 14. Oktober im Haupt- und Finanzausschuss debattiert werden.
Der Bund prüft ebenfalls die Gesetzgebung
Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem die Anmeldepflicht für Prostituierte, die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, sowie beratende und gesundheitliche Pflichtgespräche. Seit 2022 wurde das Gesetz einer Evaluation unterzogen.

Die Ergebnisse legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Evaluationsbericht (ProstSchG) vor. Für die Erstellung der Evaluation hat das Bundesfrauenministerium das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. (KFN) beauftragt.
Das Forschungsinstitut kommt zu dem Ergebnis: "Das ProstSchG hat Stärken. Das ProstSchG hat auch Schwächen. Da die Schwächen jedoch weitgehend behebbar erscheinen, hat das ProstSchG vor allem Potenzial."
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: bmfsfj.de.