Der Bewohner, ein 73-jähriger Mann, ist an den Folgen des Einsturzes auf dem Weg ins Krankenhaus verstorben.
Der tragische Einsturz des Hauses zeigt die erheblichen Gefahren unsachgemäßer Verwendung von Flüssiggas in selbstgebauten Heizsystemen. Nach abgeschlossenen polizeilichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass ein nicht fachgerecht installiertes Flüssiggas-Heizsystem die Explosion verursachte.
"Unsere Untersuchungen zur Unfallursache sind mittlerweile abgeschlossen. Ein unsachgemäßer Umgang mit einer Propangasflasche, die für ein selbstgebautes Heizsystem genutzt werden sollte, war die tragische Ursache für diese Explosion", so Polizeisprecher Franz Henke laut Mitteilung.

Behörden warnen vor Eigenkonstruktionen
Die Netze Gesellschaft Südwest, die Stadt Stutensee und die örtliche Polizeidirektion appellieren an alle Hausbesitzer und Betriebe, ausschließlich zugelassene und geprüfte Systeme zu verwenden. Für die Installation und Wartung von Flüssiggasheizungen sollten unbedingt Fachbetriebe beauftragt werden. "Schützen Sie sich und andere, indem Sie auf professionelle Fachkräfte setzen. Unsachgemäße Eigenkonstruktionen bergen erhebliche Risiken", so Oberbürgermeisterin Petra Becker.
Flüssiggas: Sicherheitsvorkehrungen sind unerlässlich
Flüssiggase wie Propan oder Butan sind zuverlässige Energiequellen, erfordern jedoch strenge Sicherheitsbestimmungen. Fehlerhafte oder unsachgemäße Installationen können hochgefährlich sein und schlimmstenfalls zu Explosionen führen. "Die Nutzung von Flüssiggas im Haushalt erfordert eine fachgerechte Installation durch geprüfte Fachkräfte. Von Eigenkonstruktionen zur Wärmeerzeugung aus Butan- und Propangasflaschen ist insbesondere im häuslichen Bereich dringend abzuraten“, so Andreas Schick, Geschäftsführer der Netze Südwest. Dazu gehören u. a.:
- TRF = Technische Regeln Flüssiggas
- TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe
- DVGW-Regelwerk
- TRBS = Technische Regeln für Betriebssicherheit
Nur so kann eine sichere Nutzung gewährleistet werden.

Gebäude nicht an Gasnetz angebunden
Nach interner Prüfung durch den örtlichen Gasverteilnetzbetreiber wurde festgestellt, dass das betroffene Gebäude in Stutensee-Spöck über keinen Gasanschluss verfügte.