Neue Regeln für Kaiserstraße 2025: Aus für Heizpilze, Leucht-Reklame und Lounge-Möbel
Wie dürfen Gastronomen und Händler auch außerhalb ihres Ladens ihre Ware präsentieren oder Sitzplätze anbieten? In einer neuen Sondernutzungsrichtlinie will die Stadt Karlsruhe ein einheitliches Konzept für unter anderem diese Frage beschließen.
Die umgestaltete Kaiserstraße
| Bild: Stadtplanungsamt Karlsruhe
In der kommenden Sitzung des Gemeinderates soll eine neue Sondernutzungsrichtlinie für die Innenstadt beschlossen werden. Im 14 Seiten starken Entwurf der Verwaltung wird dann unter anderem geregelt welche Schirme Gastronomen aufstellen dürfen, wie Händler ihre Ware außerhalb ihres Geschäftes präsentieren dürfen, wo Mülleimer stehen sollen oder wie Begrünungselemente genutzt werden dürfen.
Bild: Ingo Rothermund
"Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um im Zuge der Kombilösung, aber auch unabhängig davon, qualitätvolle und vielfältig nutzbare öffentliche Räume zu schaffen", heißt es im Entwurf zur neuen Richtlinie.
Und weiter: "Gute Gestaltung ist in diesem Zusammenhang keine Geschmackssache, sondern sie drückt sich aus in einer soliden Materialwahl und einer daran ausgerichteten Konstruktion und Verarbeitung, einem angemessenen Platzbedarf, einer bewussten Behandlung der Oberflächen und einer ebensolchen Farbwahl."
Ein Rahmen mit "größtmöglichen Spielraum"
In erster Linie verstehe sich die neue Sondernutzungsrichtlinie als Beschreibung eines wünschenswerten, zukünftigen Erscheinungsbildes der Innenstadt. Der Rahmen werde durch die Stadt gesetzt, es gebe aber einen größtmöglichen Spielraum für lebendige und individuelle Lösungen.
Gelten soll die neue Richtlinie für die Karlsruher Innenstadt zwischen Bismarckstraße, Reinhold-Frank-Straße Kriegsstraße, Kapellenstraße, Durlacher Tor, Kaiserstraße, Berliner Platz, Waldhornstraße und Schlossplatz. Die Gestaltung der Stadt soll sie frühstens ab 1. Januar 2024 beeinflussen.
Doch wie sehen die Richtlinien nun konkret aus? Einzelne geplante Maßnahmen gibt es hier in der Übersicht.
Sondernutzung Innenstadt
Die folgenden Gestaltungselemente werden zukünftig komplett oder teilweise verboten:
Nicht zulässige Sondernutzung
Genauere Informationen und Bilder gibt es im Entwurf der Stadtverwaltung, der unter karlsruhe.de auf der Tagesordnung zum kommenden Gemeinderat unter TOP 16 einsehbar ist.
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