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Karlsruhe: Neue Regeln für Kaiserstraße 2025: Aus für Heizpilze, Leucht-Reklame und Lounge-Möbel

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Neue Regeln für Kaiserstraße 2025: Aus für Heizpilze, Leucht-Reklame und Lounge-Möbel

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    Die umgestaltete Kaiserstraße
    Die umgestaltete Kaiserstraße Foto: Stadtplanungsamt Karlsruhe

    Im Frühjahr 2023 startet zwischen der Adler- und Ritterstraße die erste Bauphase zur Umgestaltung der Kaiserstraße in Karlsruhe. Bis 2025 wird dann vom Markplatz aus gebaut. Bei der Stadtverwaltung, laufen aktuell auch zur genauen Gestaltung der dann neuen Fußgängerzone.

    Wie soll die Kaiserstraße in Karlsruhe aussehen?

    In der kommenden Sitzung des Gemeinderates soll eine neue Sondernutzungsrichtlinie für die Innenstadt beschlossen werden. Im 14 Seiten starken Entwurf der Verwaltung wird dann unter anderem geregelt welche Schirme Gastronomen aufstellen dürfen, wie Händler ihre Ware außerhalb ihres Geschäftes präsentieren dürfen, wo Mülleimer stehen sollen oder wie Begrünungselemente genutzt werden dürfen. 

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    Foto: Ingo Rothermund

    "Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um im Zuge der Kombilösung, aber auch unabhängig davon, qualitätvolle und vielfältig nutzbare öffentliche Räume zu schaffen", heißt es im Entwurf zur neuen Richtlinie. 

    Und weiter: "Gute Gestaltung ist in diesem Zusammenhang keine Geschmackssache, sondern sie drückt sich aus in einer soliden Materialwahl und einer daran ausgerichteten Konstruktion und Verarbeitung, einem angemessenen Platzbedarf, einer bewussten Behandlung der Oberflächen und einer ebensolchen Farbwahl."

    Ein Rahmen mit "größtmöglichen Spielraum"

    In erster Linie verstehe sich die neue Sondernutzungsrichtlinie als Beschreibung eines wünschenswerten, zukünftigen Erscheinungsbildes der Innenstadt. Der Rahmen werde durch die Stadt gesetzt, es gebe aber einen größtmöglichen Spielraum für lebendige und individuelle Lösungen.

    Gelten soll die neue Richtlinie für die Karlsruher Innenstadt zwischen Bismarckstraße, Reinhold-Frank-Straße Kriegsstraße, Kapellenstraße, Durlacher Tor, Kaiserstraße, Berliner Platz, Waldhornstraße und Schlossplatz.  Die Gestaltung der Stadt soll sie frühstens ab 1. Januar 2024 beeinflussen.

    Doch wie sehen die Richtlinien nun konkret aus? Einzelne geplante Maßnahmen gibt es hier in der Übersicht.

    Sondernutzung Innenstadt

    Warenauslage Icon Pfeilspitze nach unten

    Der öffentliche Raum soll laut Stadt nicht mit einer Vielzahl von Warenauslagen überfrachtet werden. Die Aufstellung ist deshalb nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen zulässig: ▪ Warenständer eines Geschäfts sind einheitlich gestaltet ▪ Aufstellung (außer in der Fußgängerzone Kaiserstraße) nur direkt an der Fassade der zugehörigen Geschäftseinheit ▪ Die Tiefe der Warenauslagen kann maximal 1,50 Meter betragen, sofern sie nicht in Konflikt mit einer freizuhaltenden Gehzone kommen Für Obst-, Gemüse- und Blumenauslagen, die traditionell im Freien und weniger im Schaufenster präsentiert werden, können einvernehmlich abweichende Regelungen getroffen werden.

    Werbeaufsteller Icon Pfeilspitze nach unten

    Die Wirkungsweise mobiler Werbeaufsteller (sogenannter Kundenstopper) ist mit den Gestaltungsabsichten im öffentlichen Raum nur schwer zu vereinbaren, da sie - wie ihr Name bereits sagt - besonders in der gehäuften Aufstellung Wege- und Sichtbeziehungen verstellen. Aus diesem Grund sind sie in der Fußgängerzone Kaiserstraße mit Marktplatz Europaplatz und Berliner Platz ausgeschlossen. Aus Sicht der Gewerbetreibenden sind Werbeaufsteller gewünscht, um auf besondere Angebote des zugehörigen Geschäftes hinzuweisen. Die Aufstellung ist außerhalb der o. g. zentralen Zone nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen zulässig: ▪ maximal ein Werbeaufsteller pro Geschäftseinheit bis sechs Meter Geschäftsfront, sowie maximal zwei Werbeaufsteller pro Geschäftseinheit über mehr als sechs Meter Geschäftsfront ▪ maximale Abmessungen 0,80 x 1,20 Meter. Selbstleuchtende Werbeaufsteller, sowie digitale Werbeaufsteller mit wechselnden Motiven sind grundsätzlich ausgeschlossen.

    Außengastronomie Icon Pfeilspitze nach unten

    Pro Gastronomiebetrieb sollen einheitliche Möblierungselemente eingesetzt werden. Stehtische sollen in Stil, Material und Farbgebung auf die sonstige Möblierung abgestimmt werden. Schirme sind besonders in grellen Farben und großer Ausladung sehr raumwirksam. Die vorhandenen Vordächer, Baumstellungen und ggf. begrenzte Gehwegbreiten schränken die Aufstellmöglichkeiten ein. Schirme sind deshalb nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen zulässig: ▪ Sie dürfen nur innerhalb der genehmigten Sondernutzungsflächen aufgestellt werden. Das Lichtraumprofil ist hierbei zu beachten. ▪ Sie sind im Grundriss regelmäßige Vielecke mit gleicher Seitenlänge, mit zentral angeordnetem Mast. ▪ Der maximale Durchmesser beträgt 5,50 m, bei quadratischen Schirmen beträgt die maximale Kantenlänge 4,00 m. Die Außenkanten benachbarter Schirme müssen mindestens 0,25 m Abstand halten. ▪ zusätzliche technische Ausstattung an Schirmen ist nicht zulässig Pro Einheit sind einheitliche Schirme zu verwenden.

    Fahrradständer Icon Pfeilspitze nach unten

    Private Fahrradständer sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie funktional sind, keine Werbung enthalten und auf genehmigten Sondernutzungsflächen stehen. Im mittleren Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Berliner Platz sind Private Fahrradständer ausgeschlossen.

    Mülleimer Icon Pfeilspitze nach unten

    Im Umfeld von Lebensmittelgeschäften, Gastronomiebetrieben oder Verkaufsstätten für Getränke und Esswaren, insbesondere aber von Fastfood-Betrieben, fallen größere Mengen von Müll an. Um eine gestalterisch schädliche Vermüllung des unmittelbaren Umfeldes im öffentlichen Raum zu vermeiden ist dort ein größeres Angebot an Müllbehältern notwendig. Daher sind vor dem Eingangsbereich der oben genannten Betriebe zusätzliche Behälter durch die Gewerbetreibenden aufzustellen und regelmäßig zu leeren. Die Behälter sind einfarbig, aus Metall und ohne Werbung. Sie sind außerhalb der Öffnungszeiten zu entfernen.

    Begrünungselemente Icon Pfeilspitze nach unten

    Bepflanzungen sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Künstliche Pflanzen sind ausgeschlossen. Besonders jahreszeitlich passende, bestenfalls heimische und insektenfreundliche Bepflanzungen, aber auch immergrüne Pflanzen (etwa Buchsbaum), wirken einladend und positiv. Abgestorbene oder schadhafte Pflanzen hingegen sind ungepflegt und daher mitsamt Pflanzgefäß zu entfernen oder durch frische Pflanzen zu ersetzen. Leere Pflanzgefäße sind ebenso zu entfernen. Pflanzgefäße sind aus hochwertigen Materialien (Keramik, Metall, Kunststein, lackiertes Holz) auszuführen. Ihre Größe darf höchstens 0,60 x 0,60 x 0,60 Meter betragen. Bei kreisrunden Gefäßen darf der Durchmesser 0,70 m betragen. Bei größere Straßenabschnitte umfassenden, mit der Stadt abgestimmten Gesamtkonzepten kann von diesen Größenfestsetzungen abgewichen werden

    Werbung auf Gerüsten und Bauzäunen Icon Pfeilspitze nach unten

    Einrichtungen zu Werbezwecken auf Gerüsten und Bauzäunen sind grundsätzlich mit dem Stadtplanungsamt bezüglich ihrer Größe und Anordnung abzustimmen. Eine Zustimmung kann in Aussicht gestellt werden, für: 1. Spanntransparente/Werbebanner, die Werbeanlagen ersetzen, welche durch das Gerüst verdeckt werden, sofern sie deren Größe und Anzahl nicht überschreiten und es sich um Werbung an der Stätte der Leistung handelt 2. Werbeanlagen für am Bau Beteiligte, sofern sie nicht größer sind als jeweils 2 m2 sind und horizontal oder vertikal in einer Flucht angeordnet sind. Von diesen Beschränkungen ausgenommen sind mit der Stadt abgestimmte Gesamtkonzepte für städtische Baustellen, die über längere Zeiträume größere Straßenbereiche umfassen.

    Die folgenden Gestaltungselemente werden zukünftig komplett oder teilweise verboten:

    Nicht zulässige Sondernutzung

    Im gesamten Geltungsbereich Icon Pfeilspitze nach unten

    •Mobile Verkaufsstände im öffentlichen Raum außerhalb von Märkten • Werbeanlagen auf Schaltschränken, Verteilerkästen und Postablagekästen • Mobile Zaunelemente • Windschutzsysteme • Bewegliche oder blinkende Elemente • Leuchten mit blinkendem oder bewegtem Licht • Wimpel, Fahnen, Beach Banner, aufblasbare Leuchtsäulen, Luftfiguren etc. • Mechanisierte Spielgeräte und freistehende Warenautomaten • Heizpilze und sonstige Wärmeerzeuger • Theken, Kühltruhen mit Ausnahme von Speiseeistruhen in einer Größe von maximal 1,00 x 1,60 Meter • Zelte, Folienüberdachungen, freistehende Markisen • Bodenbeläge (Teppiche, Kunstrasen, Podeste, Sand, Kies, sonstige Schüttungen etc.) • Private Werbesäulen, Stelen und von den nachfolgend geregelten Kundenstoppern abweichend gestaltete Informations- und Werbetafeln

    Zusätzlich im Bereich Karl-Friedrich-Straße mit Kaiserstraße mit Europaplatz und Berliner Platz Icon Pfeilspitze nach unten

    • Biertischgarnituren, Paletten- und Rohholzmöbel, Strandkörbe, Liegestühle, sog. Lounge-Möbel (großvolumige Sofas und Sessel) und vergleichbare Möblierungselemente • Dreiecksständer zusätzlich in der Fußgängerzone Kaiserstraße mit Marktplatz, Europaplatz und Berliner Platz: • Kundenstopper

    Ausnahmsweise können genehmigt werden Icon Pfeilspitze nach unten

    Bei unmittelbar an Verkehrsflächen grenzenden Außengastronomieflächen: Wenn Gründe der Verkehrssicherheit es notwendig machen, sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 0,80 Meter möglich. Sie müssen aus hochwertigen Materialien (Metall, Holz, Glas) ohne Werbung und als optisch offene Elemente ausgeführt werden. • Werbeeinrichtungen von Vertragspartnern der Stadt, die aufgrund eines stadtweit gültigen Vertrages das Recht zur Außenwerbung im öffentlichen Raum haben. Dabei müssen diese Anlagen mit den zuständigen städtischen Stellen abgestimmt sein. • Nach Abstimmung mit der Stadt sind im Einzelfall auch Sammelwerbeanlagen mehrerer Gewerbebetriebe möglich, die nicht direkt an der Straßenfassade werben können (etwa bei angrenzenden Passagen). • Freistehende Informationstafeln und Schaukästen für stadtteilbezogene gemeinnützige Vereine, etwa den Bürgerverein. Größe, Gestaltung und Standort sind im Einzelfall mit der Stadt abzustimmen. Es sind die Vorgaben für Bürgervitrinen des Handbuchs Stadtmobiliar zu beachten.

    Genauere Informationen und Bilder gibt es im Entwurf der Stadtverwaltung, der unter karlsruhe.de auf der Tagesordnung zum kommenden Gemeinderat unter TOP 16 einsehbar ist. 

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