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Karlsruhe: Karlsruher Schausteller dürfen Buden weiter betreiben: "Besser als gar kein Umsatz"

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Karlsruher Schausteller dürfen Buden weiter betreiben: "Besser als gar kein Umsatz"

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    Karlsruher Schausteller dürfen Buden weiter betreiben: "Besser als gar kein Umsatz"
    Karlsruher Schausteller dürfen Buden weiter betreiben: "Besser als gar kein Umsatz" Foto: Thomas Riedel

    Durch den einstimmigen Beschluss dürfen die Schausteller bis zum 31. März gebührenfrei an verschiedenen Plätzen in der Innenstadt Langos, Crêpes, Bratwurst und Co. anbieten. Für den Fall, das Gastronomiebetriebe wieder eröffnen dürfen, wurde auch die Regelung zur Nutzung von Heizpilzen bis 31. März verlängert, um Restaurantbesitzern größere Bewirtungsmöglichkeiten zu schaffen.

    Weitere Standorte möglich

    Zusätzlich zur zeitlichen Erweiterung kommt auch eine räumliche: Ab sofort dürfen auch am südlichen Marktplatz (drei Stände), auf der Kaiserstraße zwischen Lammstraße und Marktplatz (drei Stände), vor dem Gebäude der Karlsruher Tourismus GmbH , auf dem oberen Kronenplatz (drei Stände) und auf dem Lidellplatz (drei Stände) Speisen und Trank zum Mitnehmen angeboten werden. Optional besteht die Möglichkeit für weitere Stände auf dem Festplatz und im Zoo. 

    Bisher durften nur auf dem Stephanplatz, dem Kirchplatz St. Stephan, am unteren Kronenplatz, auf der Nordseite des Marktplatzes sowie auf dem Friedrichsplatz vor der Handwerkskammer und an der Lammstraße jeweils drei Verkaufsstände aufgebaut werden.

    "To-Go-Prinzip" sorgt für Einbußen 

    Zwar können durch  die Verlängerung und die erweiterte räumliche Nutzung die Schausteller weiter Geld verdienen, wirklich zufrieden ist Susanne Filder im Gespräch mit ka-news.de aber nicht. "Der aktuelle Umsatz ist zwar besser als gar kein Umsatz, solange die Leute aber nicht stehen bleiben dürfen, bleibt der Umsatz auf geringem Niveau. So kommt einfach kein Feeling auf", erklärt die Vorsitzende des Schaustellerverbands Karlsruhe.

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    Foto: Thomas Riedel

    Denn für alle Stände gilt weiterhin: Stehtische sind verboten. Damit sollen Menschenansammlungen vermieden werden, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Verkauft werden darf von montags bis samstags bis 20 Uhr.

    Fahrgeschäft nicht erlaubt

    Außerdem kritisiert Filder, dass zwar Speisen und Getränke verkauft dürfen, Karusselle oder ähnliche Fahrgeschäfte nicht öffnen dürfen. Auch ein mögliches Riesenrad rückt so wieder in die Ferne.

    Riesenrad auf dem Marktplatz
    Riesenrad auf dem Marktplatz Foto: ka-Reporter

    Kritik an dieser Regelung kam vonseiten der AfD-Fraktion. Ellen Fenrich wünschte sich einen Verkauf auch für nach 20 Uhr "um, den Schaden für die Schausteller so gering wie möglich zu halten." Daraufhin wurde beschlossen, eine Diskussion über längere Öffnungszeit in den Hauptausschuss zu verschieben und im Dezember gegebenenfalls noch einmal abzustimmen.

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