Durch Schneeschmelze und Regen sind die Wasserstände am Oberrhein seit Sonntag, den 10. Dezember, wieder deutlich gestiegen. Um unnötige Gefahren für Menschen und Tiere zu vermeiden, ist das Betreten und Befahren von Dämmen bei Hochwasser verboten.
Betreten von Dämmen bei Hochwasser ist verboten
Die Strömungsgeschwindigkeit kann so groß sein, dass sie Menschen mitreißt. Insbesondere Kinder, aber auch Hunde dürfen keinesfalls in den Einflussbereich des Wassers kommen, wie das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert.

Rückhalteräume können im Notfall geflutet werden, um die Auswirkungen eines Hochwassers auf andere Gebiete zu begrenzen. So sind auch angrenzende Dämme zu räumen. Entsprechenden Aufforderungen sei Folge zu leisten und Beschilderungen zu beachten, sagt das Regierungspräsidium.

Weiterhin weist es darauf hin, dass freilebendes Wild bei Hochwasser nur begrenzte Rückzugsräume hat. Diese dürfen durch Spaziergänger, vor allem mit Hunden nicht betreten werden. "Leider ertrinken immer wieder Wildtiere völlig unnötigerweise, weil sie, durch Spaziergänger in Panik versetzt, vom bereits erreichten rettenden Ufer wieder zurück in die Strömung springen", erklärt das Regierungspräsidium weiter.
Auch Wassersport sollte unterlassen werden
Wassersportler werden ebenfalls gebeten, ihre Aktivitäten in Zeiten von Hochwasser einzustellen. Es mag auf Kanufahrer eine gewisse Attraktivität ausüben, das Regierungspräsidium erinnert aber: Wassersportler gefährden potenziell nicht nur sich selbst, sondern auch die Rettungskräfte, im Notfall wegen ihnen ausgesandt werden.
Zufahrten von parkenden Autos freihalten
Sogenannte Dammwachen begehen alle Hochwasserdämme während eines Hochwassers. Sie sollen mögliche Schwachstellen der Dämme identifizieren, an denen Dammbrüche möglich sind. Dafür gibt es sogenannte Dammverteidigungswegs. Diese Wege sowie ihre Zufahrten vor Schranken müssen unbedingt von parkenden Autos freigehalten werden.