"Von einer Bekannten wollten sie 60 Euro", berichtet die Leserin, die anonym bleiben möchte, weiter. Nicht nur von Rewe soll die Firma beauftragt worden sein. Auch bei anderen Geschäften und vor Hotels in Karlsruhe, sei ihr von Forderungen der selbigen Firma berichtet worden: "Bei mir haben sich gleich mal X Leute gemeldet, denen Vergleichbares widerfahren ist."

fair parken regelt Überwachung
Konkret handelt es sich hier um die Firma "fair parken". Diese wurde von dem Supermarkt für die Parkplatzkontrolle beauftragt. Gegenüber ka-news.de erklärt die Firma, dass sie auf den betreuten Objekten sowohl die Einfahrt als auch die Parkflächen mit einer ausreichenden Anzahl an Hinweisschildern sowie AGB-Schildern versehen hat.

Da insbesondere im Vorbeifahren die Kenntnisnahme der AGB-Tafeln mit ihrer großen Menge an Text für einen
schwierig ist, sind die für den Autofahrer wichtigen Informationen alle auch auf den von Wahrnehmungsspezialisten gestalteten Hinweisschildern vorhanden. Alle Schilder haben eine Größe von 75 x 120 cm.Diese erklären:
- Die Pflicht zur Auslage einer Parkscheibe.
- Die geltende Höchstparkdauer.
- Die im Falle eines Verstoßes erhobene Vertragsstrafe.
"Die Hinweisschilder hängen so hoch, die sieht man gar nicht"
Die Leserin erklärt hingegen: "Die Hinweisschilder hängen so hoch, die sieht man gar nicht. Und an den Stellen hing bis vor kurzem noch Werbung, Wahlplakate und Co." Nichtdestotrotz habe sie der Strafzahlung entgehen können. Nach dem Einsenden ihres Kaufbelegs wurde ihr das Bußgeld erlassen.

Hinweisschilder hängen seit März 2018
Wie fair parken weiter erklärt, soll die Parkplatzüberwachung bereits seit März 2018 bestehen. Nach dem Anbringen der Beschilderungen, wurden in einem nächsten Schritt für einen bestimmten Zeitraum die Autofahrer auf begangene Regelwidrigkeiten aufmerksam gemacht und über die bei Verstößen erhobenen Vertragsstrafen informiert.
Weitere Maßnahmen waren:
- Die Verteilung von kostenlosen Parkscheiben und Informationen durch geschulte Mitarbeiter, die über die Hintergründe des Parkraummanagements aufklären.
- Wenn Mitarbeiter von fair parken sehen sollten, dass ein Autofahrer vergisst, die Parkscheibe einzulegen, weisen sie ihn darauf hin.
Immer mehr Nicht-Kunden besetzten Parkplätze
Immer häufiger werden Parkplätze von Supermärkten, Einkaufszentren und gewerblich genutzten Parkflächen zunehmend von Nicht-Kunden genutzt und stehen somit nicht mehr für ihren eigentlichen Zweck zur Verfügung, nämlich Kunden den Einkauf so bequem wie möglich zu machen.

Besonders Märkte in Hochfrequenzlagen leiden unter der zunehmenden PKW-Dichte und den damit einhergehenden Fremdparkern. Die Konsequenzen für den Eigentümer können Kundenbeschwerden aufgrund fehlender Parkplätze sowie Umsatzeinbußen sein, da sich Kunden häufig für Alternativen mit besseren Parkmöglichkeiten entscheiden.
fair parken mahne ausschließlich Nicht-Kunden
Mit einer kulanten Stornierungsregelung komme fair parken Kunden entgegen, die versehentlich oder wegen eines ausgedehnten Großeinkaufs gegen die Parkordnung verstoßen haben. Wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gebe es klare Kulanzregelungen. Als Nachweis gilt zum Beispiel ein Kassenbeleg des Einkaufs.

Der Kassenbeleg könne online über die Website von fair parken hochgeladen werden: fairparken.com/kassenzettel.