"Der Karlsruher Liste ist es völlig gleich, in welcher Schwimmbekleidung Menschen Schwimmbäder besuchen. Ob und in welcher Weise Menschen ihren Körper bedecken wollen, ist eine persönliche Entscheidung, keine politische", meint Sonja Döring, Fraktionsgeschäftsführerin von KAL/Die Partei Karlsruhe auf Anfrage der Redaktion. Zu etwaigen Chancen und Problemen einer positiven Abstimmung des Linken-Antrags trifft Döring keine Aussage.
Grüne: "Gleiches Recht für alle"
Die Karlsruher Grüne spricht sich für den Vorschlag der Gemeinderatskollegen aus. Begründet wird die Position anhand einer Auslegung der Haus- und Badeordnung der Karlsruher Bäder. In ihr sei festgeschrieben, dass der Aufenthalt in den "Geboten des Anstands - der Sittlichkeit" erlaubt sei, so die Fraktion.

"Weder männliche noch weibliche Brüste sind unsittlich, sondern sittliche Teile unseres Körpers, die auch mal frische Luft und Sonne abbekommen wollen", meint Karin Wolff, politische Geschäftsführerin vom Bündnis 90/die Grünen in Karlsruhe. In diesem Zusammenhang werde eine Unterscheidung zwischen Frauen und Männern konsequent abgelehnt. "Gleiche Rechte für alle", heißt es auf Anfrage von ka-news.de. Entscheidend sei defacto die freie Wahl.
FDP: "Rücksichtnahme gegenüber Mehrheit"
In diesem Punkt stimmt auch die Karlsruher FDP mit den Kollegen überein. "Grundsätzlich gilt für uns als Liberale, der Grundsatz 'leben und leben lassen'", erklärt Eva-Sophie Großkinsky von der FDP-Fraktion. Dazu gehöre neben der Freiheit der Oberbekleidung jedoch auch die Rücksichtnahme gegenüber der Mehrheit der Schwimmbadbesucher.

"Klar ist für uns in dieser Debatte, dass die Bedürfnisse aller Menschen bedacht und einbezogen werden müssen. Die zentrale Frage besteht zudem darin, ob die öffentlichen Bäder die richtigen Orte sind, um substanzielle Gleichberechtigung auf allen Ebenen zu erreichen", so die FDP. Zudem gebe es in Karlsruhe bereits Angebote für unbekleidetes und oberkörperfreies Baden.
SPD: "Bislang kein Thema"
Vielleicht auch deshalb seien an die Bäderbetriebe Karlsruhe bisher keinerlei Bedürfnisse für eine "Regeländerung" herangetragen worden, erklärt Karlsruhes Bäderchef Oliver Sternagel in einem Telefonat. Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftragt der Deutschen Presse-Agentur fällt der tatsächliche Bedarf bescheiden aus: Nur etwa 37 Prozent der Erwachsenen in Deutschland bewerten eine Aufhebung des Bad-Dresscodes in Bezug auf Oberkörperbekleidung bei Frauen als positiv - Stand Juni 2022.

Der SPD ist der tatsächliche Bedarf einer "Regeländerung" ebenfalls neu. "Bislang war das Thema oberkörperfreies Baden in der SPD-Fraktion kein Thema und wurde auch von BürgerInnen nie an uns herangetragen", heißt es vonseiten Isabella Bennewitz im Anschluss an die SPD-Fraktionssitzung am 15. Mai. Grundsätzlich hätten die Sozialdemokraten jedoch keine Schwierigkeiten mit einer Umsetzung des Antrags.
CDU: "Unfair, aber unsere Auffassung von 'Anstand'"
Die Karlsruher CDU steht einer Umsetzung des Antrags ebenfalls offen gegenüber - insofern er die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen widerspiegele, wie CDU-Fraktionsvorsitzender Detlef Hofmann in seiner Antwort für ka-news.de betont. "Wenn sich die Gesellschaft dahingehend verändert, dass sie das oberkörperfreie Baden für Frauen wie etwa in südeuropäischen Ländern mehrheitlich toleriert, stehen wir dem Wandel offen gegenüber. Da dies nach derzeitigem Stand jedoch nicht der Fall ist, halten wir es im Moment nicht für sinnvoll, die Interessen einzelner Gruppen über die Meinungen der Mehrheit zu stellen."

In einem Schwimmbad treffen vielen Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Hintergründen aufeinander. Diese vielfältigen Interessen gelte es zu berücksichtigen und fair abzuwägen, meint Hofmann. Derzeit ist es so, dass Männer ihre sekundären Geschlechtsmerkmale nicht bedecken müssen, Frauen aber schon. Das mag man aus der Perspektive der Gleichbehandlung unfair finden, es entspricht jedoch unserer aktuellen Auffassung von "Anstand" und unserer Kultur.
Die Antworten der weiteren Fraktionen werden nachgetragen, sobald sie der Redaktion vorliegen.