Aller Voraussicht nach werde es am Mittwoch kein Urteil geben, sagte der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz. Möglich sei, dass die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt werde. Gegen den Brückenneubau sind mehrere weitere Klagen, unter anderem des Bunds für Umwelt- und Naturschutz (BUND), beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim anhängig.
Der Grund: Schutzgebiete und seltene Tierarten könnten unter dem Neubau leiden. Die in Koblenz verhandelte Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität zum rheinland-pfälzischen Teil des Projekts. Dieser umfasst rund 3,7 Kilometer der B293 von der Anschlussstelle der B9 bei Wörth bis zur baden-württembergischen Landesgrenze in der Strommitte.

Die bestehende Rheinbrücke von 1966 ist überlastet. Sie war für 18.000 Fahrzeuge pro Tag geplant, wurde aber zuletzt von täglich rund 80.000 Fahrzeugen überquert. Ihre Sanierung läuft. Die neue Brücke soll 1,4 Kilometer nördlich der bestehenden Rheinquerung entstehen.