Zum ersten Mal seit langer Zeit treten Oberbürgermeister Frank Mentrup und KSC-Präsident Ingo Wellenreuther zusammen vor Kameras und Mikrofone. Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (IHK) hat um 13 Uhr zur großen Pressekonferenz geladen. ka-news ist vor Ort und wird live berichten.

Laut einem Bericht des SWR hat es bereits am Donnerstag Notartermine für die insgesamt fünf Verträge gegeben - spätestens bis Freitagmittag sollten die letzten Unterschriften geleistet sein. Beim Karlsruher SC hüllt man sich bis zur Pressekonferenz in Schweigen, es wird weder bestätigt noch dementiert. Die Stadt Karlsruhe hingegen bestätigt auf ka-news-Nachfrage die SWR-Informationen. Am Freitagmorgen dann die "frohe Botschaft": Der Karlsruher SC postet die unterschriebenen Verträge auf Facebook.

Neues KSC-Stadion: Das Wichtigste im Überblick


Eine jahrzehntelange Diskussion und ein wochenlanger Streit finden damit ihr Ende. Bis zuletzt hatten die Stadt als künftige Eigentümerin und Bauherrin sowie der KSC als künftiger Pächter über Details gestritten. Dabei ging es zum Schluss laut Oberbürgermeister Frank Mentrup unter anderem um die Bewertungskritieren für die Ausschreibung und das Namensrecht. Zuvor sorgte die Höhe der Pacht und ein Parkhaus für Uneinigkeit.

Die Unterschriften unter den Verträgen kommen punktgenau: Den 18. November hatten sich beide Parteien vor Wochen als neues Ziel gesetzt. Viel später hätte es nicht werden dürfen: Der Gemeinderat hatte mit seinem Votum für das neue Stadion einen Kostenrahmen vorgegeben - dieser ist an einen engen Zeitplan geknüpft. Baubeginn soll im Herbst 2017 sein, entsprechende Ausschreibungen, Vergaben und naturschutzrechtliche Vorkehrungen müssen vorher geschehen.

Das neue Stadion wird insgesamt 113 Millionen Euro kosten - der Stadionkörper wird dabei mit 85 Millionen Euro veranschlagt. 28 Millionen Euro kommen der Verkehrsgestaltung rund um den Wildpark zugute.

Welche fünf Verträge werden geschlossen?

1. Pacht- und Betreibervertrag: Er regelt wechselseitige Rechte und Pflichten der Stadt und des KSC bezogen auf den Betrieb des neuen Stadions. Hierin enthalten ist: Definition Pachtobjekt, Pachtzahlungen, Instandhaltung, Möglichkeit des Ankaufs des Stadions, etc.

2. Mietvertrag über Freiflächen: Er regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Stadt Karlsruhe und des KSC bezogen auf die Freiflächen des gesamten KSC-Geländes. Der Stadionkörper ist ausgenommen. Weiterhin legt er die notwendige Infrastrukturmaßnamen fest, die auf Grund des neuen Stadions und einer veränderten Nutzung verschiedener Flächen notwendig sind. Hierz gehören: Trainingsplätze, Amateurstadion usw.

3. Entwicklungsvertrag: Er regelt die Zusammenarbeit der Parteien und die Rechte und Pflichten während der Vergabe-, Planungs- und Bauphase für das neue Stadion. Weiterhin regelt er die Konkretisierungen und Festlegungen der Planung des Stadions unter Mitwirkung des KSC

4. Interimspachtvertrag: Er regelt die Rechte und Pflichten von Stadt Karlsruhe und KSC im Hinblick auf das Bestandsstadion während der Bauphase. Hierzu gehört: reduzierte Pacht für den KSC, Übernahme der Kosten für die Provisorien inklusive Ausstattung durch die Stadt, Kosten während laufenden Spielbetrieb, etc.

5. Kauf- und Erbbaurechtsvertrag: Er ermöglicht dem Verein, wie im Letter of Intent vereinbart, Eigentümer des Stadions zu werden. Er beinhaltet ein Berechnungsmodell des Kaufpreises zum jeweiligen Ankaufszeitpunkt und regelt wechselseitige Rechte und Pflichten der Stadt und des KSC nach dem Ankauf des Stadions durch den KSC

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