(dpa)

In Baden-Württemberg fallen von diesem Samstag an wichtige Corona-Auflagen weg. So gelten auch für Ungeimpfte keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Daneben kann es wieder volle Stadien oder Konzertsäle geben: Bei Veranstaltungen muss die Zahl der Zuschauer oder Gäste nicht mehr begrenzt werden. Das sieht die neue Corona-Verordnung des Landes vor, die das Staatsministerium am Freitagabend notverkündete. Die Verordnung tritt schon an diesem Samstag in Kraft und hebt diese Auflagen damit einen Tag eher auf als bundesweit vorgesehen.

Maskenpflicht bleibt bis mindestens 2. April

Das Land setzt das neue Infektionsschutzgesetz um, das am Freitag in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Es sieht eigentlich das Ende der meisten bundesweiten Auflagen vor. Doch die grün-schwarze Landesregierung greift noch auf eine Übergangsregel zurück, mit der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen zumindest noch zwei Wochen lang - bis zum 2. April - bestehen bleiben sollen. Damit will sie die momentane Infektionswelle brechen.

Eine Passantin trägt eine FFP2-Maske in der Hand.
Eine Passantin trägt eine FFP2-Maske in der Hand. | Bild: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Bundesweit gilt die Maskenpflicht auf absehbare Zeit noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr. Im Südwesten gilt mindestens bis zum 2. April noch eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen und an Kitas soll zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist weiterhin Maske getragen werden.

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An der bestehenden 3G-Regel soll sich in der Übergangszeit bis Anfang April ebenfalls nichts ändern. Das heißt: Wer ins Restaurant, zu einer Messe, in eine Ausstellung und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genesene betreten, die noch dazu einen aktuellen Test vorweisen können.

Winfried Kretschmann (Bündnis 90 Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann (Bündnis 90 Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. | Bild: Philipp von Ditfurth/dpa/Archivbild

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisierte erneut, dass die Ampel-Regierung im Bund das Gesetz so geändert hat, dass die meisten Corona-Schutzregeln wegfallen. "Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage", sagte Kretschmann. Man wende deshalb die Übergangsregel an, "um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen."

Diese Änderungen gelten seit Samstag:

  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
  • Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen gelten nicht mehr beziehungsweise nicht mehr Teil der Verordnung.
  • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahren. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Unverändert bleibt die 3G-Regel bei öffentlichen Veranstaltungen. Beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen.
  • Bei Clubs und Diskotheken gilt die 2G-Plus Regel
  • Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs). Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.
 
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