Die Gesetzesänderung geht am kommenden Mittwoch, 5. November, in die zweite Lesung. Stimmt der baden-württembergische Landtag zu, kommen auf die Wohnungsbauer im Land einige neue Bestimmungen zu. Ist beispielsweise kein Garten vorhanden, soll eine Dachbegrünung angelegt werden.
Dachgrün: In Karlsruhe schon Standard
Bei der Stadt Karlsruhe hat man bei diesem Punkt keine Bedenken: "Seit vielen Jahren werden öffentliche Flachdächer begrünt", so Klaus Weindel. Er ist stellvertretender Leiter des städtischen Gartenbauamts. So ziert beispielsweise die Heinrich Hübsch Schule ein Dachgarten, eben so wie Gebäude in der Markgrafenstraße.
Hauptsächlich greift die Stadt bei der Begrünung jedoch auf die extensive Methode zurück: "Diese müssen im Gegensatz zu Dachgärten nicht regelmäßig bewässert oder gejätet werden", so Weindel, "zwei Kontrollgänge im Jahr sind ausreichend." Ein Beispiel ist das Dach des ECE-Centers. Intensive Begrünung mache nur dann Sinn, wenn das Dach auch wirklich als Garten genutzt werde.
Was spricht gegen Dachbegrünung?
Gibt es Probleme, die gegen eine grüne Oase auf dem Dach sprechen? "Da wüsste ich jetzt nichts", sagt Weindel. Außer die Beschaffenheit des Daches: Auf einem Steildach lässt sich nur schwer etwas anpflanzen. Ansonsten habe Dachgrün immer einen positiven Effekt - nicht nur klimatisch, sondern auch als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Grün kann es übrigens nicht nur auf dem Dach werden: Wenn die Fassade intakt ist, spricht auch nichts gegen Kletterpflanzen wie Efeu oder wilder Wein.
Weiterhin stellt eine Begrünung in der Regel keine wesentliche Verteuerung dar, erklärt Weindel. Die Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden wird sogar von der Stadt Karlsruhe mit bis zu 4.000 Euro gefördert. Einzige Bedingungen: Die Maßnahmen müssen die Wohnqualität verbessern und dürfen nicht Anlass für Mieterhöhungen sein. Gefördert wird in der Innenstadt, Mühlburg, Oststadt, Südstadt, Südweststadt und im Ortskern von Durlach. Das berühmteste Beispiel ist der zweijährliche Hinterhofwettbewerb. "Das Ziel ist, bei einer verdichteten Bebauung auch ein stärkeres Maß an Begrünung zu erreichen", sagt Weindel.
Schwierig wird es manchmal bei konkurrierenden Zielen: Die Anbringung einer Solaranlage hat eine Dachbegrünung oftmals ausgeschlossen, aber auch hier gibt es inzwischen Systeme, die beides kombinieren, so Weindel.
Welche Auswirkung hat die Änderung der Landesbauordnung also auf Karlsruhe? "Wenig", sagt Weindel, "in den Bebauungsplänen ist in der Regel bereits festgelegt, dass die Dachfläche zu begrünen ist." Aktuelles Beispiel seien die Neubauten in der Südstadt-Ost. Weiterhin gibt es eine vorgeschriebene Mindestbegrünung bei Höfen - in Karlsruhe ist man in Sachen grüne Innenstadt also "relativ weit" - und über den Standard hinaus.
Förderprogramm der Stadt (Link führt auf externe Seite)
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