Neben Corona ist nun der zweite Erreger in Deutschland auf dem Vormarsch: Die Vogelgrippe. Als Vogelgrippe wird in erster Linie eine durch Influenza A-Viren (aviäre Influenza)ausgelöste Erkrankung bei Vögeln bezeichnet, die nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter gewissen Umständen auch auf den Menschen übergehen kann. Bei den Vögeln endet die Krankheit meistens tödlich.

Bei Menschen können bei einer Übertragung Symptome wie Fieber, Kurzatmigkeit oder Lungenentzündung auftreten. Die gute Nachricht: Bis heute ist die Anzahl der Übertragungen von Tier auf Mensch überschaubar geblieben.
Wie gefährlich sind die Viren für den Menschen?
Nach Angaben des RKI haben sich seit dem großen Ausbruch im Jahr 2013 mehr als 1.500 Personen mit dem A-Influenzavirus infiziert. Mehrere hundert Todesfälle waren die Folge. Der Punkt: Bisherige Erfahrungen mit dem Virus hätten gezeigt, dass nur Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet seien. Als Beispiel werden vom RKI Mitarbeiter und Besucher auf den chinesischen Geflügelmärkten genannt.

"Insgesamt ist das Risiko als sehr gering einzuschätzen. Dies ergibt sich schon daraus, dass weltweit mehr als hundert Millionen Vögel mit Influenza A(H5N1) infiziert wurden, beim Menschen aber nur wenige hundert A(H5N1)-Fälle bestätigt sind. Hierzulande zirkulieren immer wieder verschiedene H5-Viren bei Wildvögeln und Geflügel, darunter seit 2016 das für Vögel hoch pathogene Influenzavirus A(H5N8)", heißt es auf der Website des RKI.

Mit den Buchstaben "H" und "N" werden die Subtypen des Vogelgrippe-Virus gekennzeichnet. Sie stehen abgekürzt für die beiden Eiweiße Hämagglutinin und Neuraminidase. Da im Tierreich verschiedene Ausprägungen davon vorkommen, sind diese mit Zahlen durchnummeriert.
Keine weiteren Fälle bestätigt
Auf Nachfrage beim Karlsruher Gesundheitsamt, ob es denn in Karlsruhe Infektionen mit dem Virus gebe oder gegeben habe, erhält die Redaktion die Antwort:
"Die Gefahr der Übertragung auf den Menschen gilt als extrem unwahrscheinlich. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen aufgetreten. Nach bisherigen Erfahrungen findet eine Übertragung der Viren nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen statt. Übertragungen zwischen Mensch und Mensch sind weltweit ebenfalls keine nachgewiesen."

Auch das Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe bestätigen, dass bislang noch keine Infektionen am Menschen registriert worden seien. Weitere Infektionen an Tieren seien in Karlsruhe ebenfalls nicht bekannt. "Sobald wir weitere bestätigte Fälle hätten, würden wir aktiv mit einer Pressemeldung an die Öffentlichkeit gehen", heißt es seitens der Stadt am Dienstag.

Dennoch warnt das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dass das "Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland weiterhin als hoch eingestuft wird". Aber wie genau können die Inhaber sowohl sich selbst als auch ihr Geflügel vor dem Erreger schützen?
Wie kann man sich vor der Vogelgrippe schützen?
Nach Angaben des Karlsruher Veterinäramtes gebe es zwar noch keine Stallpflicht für den Stadt und Landkreis, dennoch sollten Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelhaltung beachten. Darunter versteht man "alle Maßnahmen, die dabei helfen, dass keine Krankheitserreger in oder aus einem Vogel-/Geflügelbestand gelangen." Diese hat das Land in einem Schreiben namens "Hygieneregeln für kleine Geflügelhaltungen" zusammengetragen.

Doch auch für die Personen, die kein Geflügel besitzen, hat das Gesundheitsamt Karlsruhe ein paar Tipps parat: "Menschen können sich insbesondere durch Hygienemaßnahmen bei Kontakt zu toten Wildvögeln schützen. Hierzu gehört Kontaktvermeidung, das Tragen einer FFP2-Maske sowie von Einweg-Handschuhen. Für die Übertragung der Vogelgrippe-Viren braucht es engen Kontakt mit den infizierten Tieren."

Kurzum: Die Chance, sich mit dem Virus in Karlsruhe zu infizieren, liegt quasi bei null. Der Fokus liegt in Deutschland eher darauf, ein Einschleppen des Virus in Wirtschaftsgeflügelbestände und private Geflügelhaltungen zu verhindern. Lediglich bei toten Wasser- und Greifvögeln sollte der Abstand gewahrt und die zuständige Gemeinde beziehungsweise das Veterinäramt informiert werden.