Fürs Erste sei die Notwendigkeit einer Stallpflicht für Geflügel noch nicht vollends gegeben, sagt die Stadt Karlsruhe in einer Pressemitteilung. "Eine Stallpflicht ist für die Tiere häufig belastend, kann aber durchaus noch erforderlich werden", erläutere die leitende Veterinärdirektorin des Ordnungs- und Bürgeramtes, Alexandra Börner. Das Infektionsgeschehen müsse zunächst genau beobachtet werden.
"Die Infektion muss verhindert werden"
Diese Beobachtung liege aber nicht nur beim Zoo selbst, sondern auch bei anderen Geflügelhaltern und gegebenenfalls auch für jeden Bürger, der einen toten Wasser- oder Greifvogel beobachte. Die oberste Priorität bei der Eindämmung der Vogelgrippe liege nämlich darin, "die Verschleppung des Virus in Wirtschaftsgeflügelbestände und private Geflügelhaltungen zu verhindern":

Wer einen Verdachtsfall bei einem Wasser- oder Greifvogel hege, solle ihn daher beim Ordnungsamt unter der Nummer 115 beim Ordnungsamt melden. Andere Vogelarten sollen laut Stadt nicht gemeldet werden. Vogelhalter aller Art seien nachdrücklich angehalten, die Hygieneregeln für kleine Geflügelhaltungen zu beachten.
