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Karlsruhe: Nach ka-news-Bericht: Maulkorb für VBK-Mitarbeiter?

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Nach ka-news-Bericht: Maulkorb für VBK-Mitarbeiter?

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    Walter Casazza
    Walter Casazza Foto: ka-news

    ka-news.de hatte am vergangenen Montag im Rahmen der Streik-Berichterstattung einen Artikel über VBK-Betriebsrat Jean-Claude Durand veröffentlicht, in dem dieser der VBK-Führung mangelndes Fingerspitzengefühl beim Umgang mit Fahrern vorgeworfen hatte: "Menschlichkeit ist nicht gefragt, Probleme sollen immer nur juristisch geklärt werden", so Durand gegenüber ka-news.de.

    "Niemals Gewinner, sondern immer einen Verlierer"

    Zwar gebe es nicht mehr so viele Ermahnungen und Abmahnungen wie noch vor einem Jahr, als sich mehrere Fahrer - teilweise anonym - an die Redaktion von ka-news gewandt hatten. Dennoch sei der Umgangston "immer noch ziemlich rau", mehrfach sei es in jüngster Zeit zu Arbeitsgerichtsprozessen gekommen, offenbar ohne Aussicht auf Vergleichsvorschläge.

    VBK-Geschäftsführer Walter Casazza kritisiert diese Äußerungen Durands nun in einem internen Schreiben an die VBK-Mitarbeiter scharf. In einem Brief, von dem eine Kopie anonym in den Briefkasten der ka-news-Redaktion geworfen wurde, heißt es wörtlich: "Innerbetriebliche Probleme und Auffälligkeiten müssen von Unternehmensleitung und Betriebsrat diskutiert, analysiert und gelöst und nicht in die Öffentlichkeit getragen werden." Bei Einschaltung der Medien gebe es niemals Gewinner, sondern immer einen Verlierer: das Unternehmen samt seiner Mitarbeiter, dessen Außendarstellung beschädigt werde.

    "Außendarstellung Sache der Geschäftsleitung"

    Bei allen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten, die dem Betriebsrat zuständen, solle künftig beachtet werden, dass die Außendarstellung eines Unternehmens Aufgabe der Geschäftsleitung sei. Zwar wolle man in diesem Fall von arbeitsrechtlichen Maßnahmen absehen. "Die Geschäftsleitung kündigt aber zugleich an, sollten vergleichbare unternehmensschädliche Handlungen vorgenommen werden - sei es von Betriebsratsmitgliedern oder anderen Mitarbeitern des Betriebes - dass arbeitsrechtliche Konsequenzen die Folge sind."

    Tatsächlich mussten in den vergangenen Jahren immer wieder Gerichte entscheiden, inwieweit Arbeitnehmer und Betriebsräte ihr Unternehmen öffentlich kritisieren dürfen. Erst im vergangenen Monat hat das Landesarbeitsgericht in Mainz über den Fall einer Betriebsrätin entschieden, die gegenüber der Presse wegen nicht eingehaltener Pausenzeiten Kritik an der Unternehmensführung geäußert hatte und deswegen fristlos entlassen worden war. 

    Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind möglich - aber nicht in jedem Fall

    Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung hielt das Landesarbeitsgericht für unverhältnismäßig und rechtswidrig. In der Urteilsbegründung erklärten die Mainzer Richter, ein Betriebsrat dürfe im Rahmen seiner Zuständigkeit selbst entscheiden, ob eine öffentliche Stellungnahme zu den Zuständen in der Firma nötig sei. Entscheidend für die Urteilsfindung war in diesem und in weiteren Fällen jedoch stets, ob die erhobenen Vorwürfe nachweislich der Wahrheit entsprachen und in welchem Maße sie der Außendarstellung des betroffenen Unternehmens schadeten.

    Bei den VBK-Mitarbeitern kam die Ankündigung der Geschäftsleitung indes anscheinend nicht gut an: "So wird mit uns umgegangen. Wir stehen in der Öffentlichkeit und dürfen nichts verlauten lassen", erklärte ein VBK'ler frustriert gegenüber ka-news.de

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