Waldi und Mietze waren schon zu Lebzeiten treue Begleiter. Warum also nicht gemeinsam die letzte Ruhe finden? Wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht, wird (ehemaligen) Tierbesitzern dieser Wunsch an manchen Orten schon erfüllt. Der erste dieser Art war der Friedhof "Unser Hafen" in Braubach.
Was gilt es zu beachten?
Die deutsche Friedhofsgesellschaft rät Tierbesitzern dazu, eine sogenannte Bestattungsverfügung zu unterzeichnen, damit die Hinterbliebenen über den Wunsch Bescheid wissen.

So können zum Beispiel verstorbene Tieren eingeäschert und später mit Herrchen oder Frauchen beigesetzt werden. Im umgekehrten Fall, also wenn der Mensch zuerst stirbt, muss auch die weitere Versorgung des Tieres geklärt werden. Generell sollten Einzelheiten zu Kosten, Grabpflege und Co. mit dem Bestatter des ausgewählten Friedhofs besprochen und schriftlich festgehalten werden.
Wichtig: Laut der deutschen Friedhofsgesellschaft dürfen bei diesen Bestattungen nur Urnen in die Erde.
Keine Nachfrage in Karlsruhe
Auf Nachfrage beim Karlsruher Friedhofsamt wird allerdings klar: Mensch-Tier-Bestattungen in der Fächerstadt sind nicht möglich. Außerdem gebe es noch keine nennenswerte Nachfrage. "Dies ist neben den gesetzlichen Regelungen und den fehlenden Flächen auf Karlsruher Friedhöfen auch mit der in Karlsruhevorhandenen Alternative mit dem Tierfriedhof in Karlsruhe-Daxlanden zu erklären", so das Friedhofsamt gegenüber ka-news.de.

Ob sie generell Tiere mit Menschen zusammen bestatten würden, oder diesen Trend sogar für pietätlos halten, beantwortet das Karlsruher Friedhofsamt nicht. Wer sich trotzdem unbedingt mit seiner geliebten Fellnase zur letzten Ruhe begeben möchte, muss sich also anderweitig umsehen. Oder?
Wie ist die rechtliche Lage?
Laut der Aeternitas e. V. Verbraucherinitiative für Bestattungskultur sind bundesweit über 40 Friedhöfe (Stand 2023) gelistet, die Tier-Mensch-Bestattung bereits anbieten. In Baden-Württemberg ist zum Beispiel der Friedhof in Ladenburg eine solche Adresse.
Die rechtliche Lage ist allerdings etwas knifflig, da der Umgang mit menschlichen und tierischen Überresten gesetzlich unterschiedlich bestimmt wird. Sogar die Einäscherung muss an verschiedenen Krematorien erfolgen.

Es gibt jedoch einen Knackpunkt: Sofern die Urne des toten Tieres als "Grabbeigabe" und nicht als Bestattung im eigentlichen Sinne betrachtet wird, wäre ein gemeinsames Grab prinzipiell zulässig. Der Haken: Die Bestattungsgesetze erwähnen diese Möglichkeit meist gar nicht, was die Lage wieder kompliziert macht.
Eventuell führt der Antrag zur Änderung der Friedhofssatzung zum gewünschten Erfolg. Das hat laut der Rheinischen Post schon im nordrhein-westfälischen Grefath im Jahr 2016 funktioniert.