Der Testlauf ist geglückt: Am Sonntag hat das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) in Karlsruhe die ersten 20 Menschen gegen das Corona-Virus geimpft - mehrere Tausend sollen in den nächsten Wochen folgen.

Doch wer genau darf sich nun zuerst impfen lassen? Wie erfahre ich, wann ich an der Reihe bin? Und was ist dann zu beachten? Zum Start der ZIZ hat ka-news.de alle wichtigen Infos noch einmal zusammengefasst.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
- Wo befindet sich das Karlsruher Impfzentrum an der Messe und wie komme ich dorthin? Das ZIZ befindet sich in der Halle 2 der Messe Karlsruhe, in der Messeallee 1, 76287 Rheinstetten. Zutritt wird durch den Eingang an der Rückseite, dem Eingang Ost, gewährt. Parkplätze sind direkt am Eingang Ost zu finden. Hierfür der Ausschilderung Messe Karlsruhe- und vor Ort "P3 Impfzentrum“ folgen.
- Warum wurde die Halle 2 gewählt? Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg hat eine durchgängig bis zum 30. April 2021 belegbare Halle angefordert. Die anderen Hallen der Messe Karlsruhe sind in diesem Zeitraum nicht durchgängig verfügbar, da sie anderweitig genutzt werden.
- Wer wird zuerst geimpft? Wie sind die Gruppen definiert? Die Impfungen müssen schrittweise erfolgen, sodass die zu impfenden Personen in drei Priorisierungsgruppen aufgeteilt werden. Gestartet wird mit der ersten Gruppe, die im nächsten Punkt genauer definiert wird. Erst danach folgen die anderen zwei Gruppen.
Zu Gruppe 2 gehören:
1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
2. Trisomie 21, Demenz oder eine geistige Behinderung aufweisen.
3. Patienten mit Organtransplantationen.
4. Kontaktpersonen von pflegebedürftigen oder von schwangeren Personen.
5. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
6. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
7. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
8. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
Zur dritten Gruppe gehören Menschen, die
1. Das 60. Lebensjahr vollendet haben.
2. Personen mit Adipositas, chronischer Nieren- oder Lebererkrankung, Immundefizienz, HIV, Diabetes, Herzleiden, Krebserkrankungen, COPD/Asthma, Autoimmunerkrankungen, Rheuma.
3. in besonders relevanten Positionen in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind - wie in der Pharmaindustrie, Apothekerwesen, Ernährungswissenschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen.
4. als medizinisches Personal ohne größeres Covid-19 Risiko (Labore, Personal, das keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut) arbeiten.
5. in relevanter Position in staatlichen Einrichtungen, wie Verfassungsorganen, arbeiten.
6. in Regierungen, Verwaltungen, Streitkräfte, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, technisches Hilfswerk und Justiz tätig sind.
7. als Lehrer, Erzieher, oder im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten. Auch Personen aus prekären Arbeits- und Lebensbedingungen gehören zur Gruppe 3. - Wer kann jetzt Termine vereinbaren? Termine darf aktuell nur die erste Priorisierungsgruppe vereinbaren. Dazu gehören: 1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. 2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder darin tätig sind. 3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen betreuen. 4. Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohen Covid-19 Risiko tätig sind. Darunter: Onkologie, Transplantationsmedizin, Notaufnahmen, Intensivstationen, Rettungsdienste, Bereiche, in denen relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (beispielsweise In- und Extubation, Bronchoskopie, Laryngoskopie).
- Wie kann ich einen Termin für die Impfung vereinbaren? Bürger können ab jetzt über die Hotline 116117 oder Online ihre eigenen Impftermine vereinbaren. Letzteres funktioniert nur, sofern man E-Mails oder SMS empfangen kann.
- Wie oft muss geimpft werden? Wo bekomme ich den Folgetermin? Der Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden.
- Können meine Kinder auch geimpft werden? Zunächst stehen die Impfstoffe nur für Erwachsene (Zulassung ab 16 Jahren) zur Verfügung, da sie bei Kindern und Jugendlichen noch nicht genügend auf Wirksamkeit und Sicherheit untersucht werden konnten.
- Wie erfahre ich, ob und wann ich mich/meine Gruppe sich impfen lassen kann? Es wird keine personalisierte Einladung geben. Wer sich über die eigene Gruppe unklar ist, sollte mit seinem Hausarzt darüber sprechen. Bewohner eines Alten- oder Pflegeheims werden durch ein mobiles Impfteam erreicht. Der Rest findet sich zum vereinbarten Termin in dem jeweils regional zuständigen Impfzentrum ein.
- Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre? Hierfür braucht man eine Impfberechtigung des Hausarztes. Da in der ersten Phase vor allem Menschen über 80 Jahre, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und besonderes Gesundheitspersonal geimpft werden, entfällt für diese erste Phase die Notwendigkeit eines Impfnachweises, da es entweder nur eines Altersnachweises oder Arbeitgebernachweises bedarf.
- Was muss ich zur Impfung mitbringen? Bringen Sie Ihren Impfpass, Ihre Elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) mit. Eine Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeitgeber) beziehungsweise ärztliche Bescheinigungen etwaiger Vorerkrankungen sind in der ersten Phase nicht notwendig.
- Sollte ich mich impfen lassen, wenn ich bereits an SARS-CoV-2 erkrankt war? "Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass man nach einer Covid-19 Erkrankung immun ist", schreibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Website. Wie lange die Schutzwirkung anhält, sei jedoch noch nicht abschließend geklärt. "Wenn Sie bereits erkrankt waren, ist eine Impfung deshalb erst einmal nicht notwendig. Bei unbemerkt durchgemachter Infektion ist eine Impfung jedoch nicht schädlich."
- Wie lange dauert die Impfung? Mit Vor- und Nachbereitung dauert der Impfprozess zirka eine Stunde. Es kann aber zu Verzögerungen kommen.
- Wie läuft eine Impfung ab? Sie gelangen am Eingang Ost der Messe Karlsruhe zunächst in den Bereich Eingangskontrolle. Dort werden alle Personen auf die Einhaltung der AHA-Regeln kontrolliert sowie der Gesundheitszustand per Befragung und - falls nötig - auch über das berührungslose Fiebermessen festgestellt. Sodann gelangt man zum Bereich Registrierung. Hier werden die notwendigen formalen Dinge geprüft und die Identität der zu impfenden Person festgestellt. Ein Aufklärungsbogen wird ausgehändigt. Der folgende Bereich dient der zu impfenden Person zur Information über die Impfung. Ein Videofilm steht dazu ebenso zur Verfügung wie auch die Möglichkeit, den Aufklärungsbogen zu lesen und auszufüllen. Wenn man beides erledigt hat, setzt man sich auf einen freien Stuhl direkt vor einer der Arztpraxen. Von hier aus wird man vom Praxis-Team in eines der drei vorhandenen Sprechzimmer A, B oder C gebeten. Ein Arzt nimmt das Aufklärungsgespräch vor und dann erfolgt die eigentliche Impfung. Im Anschluss verlässt man die Arztpraxis über einen rückwärtigen Ausgang und gelangt in den Bereich Nachbeobachtung. Diesen kann man nach 30 Minuten verlassen. Über den Ausgang verlässt man dann das Impfzentrum.
- Muss ich vor der Impfung einen Corona-Test machen lassen? Nein, solange Sie keine Symptome aufweisen ist das nicht notwendig.
- Wie viel Impfstoff steht zur Verfügung? Ab Ende Dezember sollen zunächst 87.750 Dosen des Corona-Impfstoffs pro Woche in den Südwesten geliefert werden. Die Liefermenge richtet sich nach der Zahl der Einwohner des Bundeslandes. Am ersten Wochenende sollte eine erste Tranche von 9.750 Dosen im Südwesten eintreffen. Am 28. Dezember ist dann die nächste Lieferung für das Land geplant – 78.000 Dosen. Am 30. Dezember sollen weitere 87.750 folgen – diese Menge soll dann jede Woche bis auf Weiteres nach Baden-Württemberg geliefert werden.
- Was kostet die Impfung? Für die Bürger ist die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Das Land Baden-Württemberg trägt gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenversicherungen die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
- Muss ich nach der Impfung weiter Maske tragen und Abstand halten? "Der Impfschutz greift zirka zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung - und auch danach sind Sie weiterhin aufgefordert, die AHA+L-Regelungen einzuhalten", erklärt das Land auf seiner Website. "Trotz Immunität können Sie das Virus möglicherweise noch übertragen - die Regelungen gelten vorerst also weiterhin, zum Schutz aller. Die Impfung befreit daher auch nicht vor möglichen Quarantäneanordnungen."
- Darf ich vor der Impfung etwas essen und/oder trinken? Darf ich Lebensmittel mit ins ZIZ nehmen? Sie dürfen vorher Speisen und Getränke zu sich nehmen. Vor Ort ist das nicht möglich, da der Mund-Nasen-Schutz konsequent getragen werden muss. Deshalb wird auch nichts zur Verköstigung angeboten.
- Darf ein Freund oder mein Hund zur Impfung mitkommen? Ja, eine Begleitperson ist zulässig. Allerdings gelten für alle Begleitpersonen ebenso die Abstands-, Hygiene- und Zutrittsregeln. Mit Fieber oder Corona-Symptomen beziehungsweise als infizierte Person hat die Begleitperson ein Betretungsverbot. Sie müssen sich als Begleitperson dem gleichen Einlass-Prozess unterziehen wie die zu impfende Person. Die Begleitperson darf auch beim Aufklärungsgespräch dabei sein, sofern die zu impfende Person das möchte. In der Arztpraxis gibt es keine weitere Sitzgelegenheit, die Begleitperson muss in dieser Zeit stehen. An anderen Stellen befinden sich separate Sitzgelegenheiten in beschränkter Anzahl für die Begleitperson. Hunde sind generell im Impfzentrum verboten.
- Sind Toiletten vorhanden? Vor dem Registrierungsbereich und im Bereich der Nachbeobachtung gibt es Toiletten. Diese verfügen auch über ein Behinderten-WC. Auf dem Gelände der Messe Karlsruhe steht eine weitere Toilette zur Verfügung. Möchten Sie Letztere benutzen, muss die Organisationsleitung am Eingang Ost darüber informiert werden.
- Darf auf dem Gelände geraucht werden? Auf dem gesamten Messegelände herrscht Rauchverbot.
- Gibt es eine Kinderbetreuung? Im Impfzentrum ist keine Kinderbetreuung vorgesehen.
- Wenn ich kein oder nur wenig Deutsch verstehe, wie kann ich mir behelfen? Die gesamte örtliche Beschilderung ist in den wesentlichen Bereichen in deutscher, englischer und türkischer Sprache gehalten. Auch die Aufklärungsvideos sind mehrsprachig.
- Was passiert, wenn ich meine Maske vergesse? Das Impfzentrum stellt für diesen Fall Einwegmasken im Eingangsbereich bereit.
- Sind Rollatoren erlaubt? Gibt es Rollstühle? Rollatoren sind erlaubt. Es wird auch eine begrenzte Anzahl von Rollstühlen geben die kostenlos ausgeliehen werden können.