(ps/cak)

"Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe am Mittwoch, 19. Januar, 541,8 und am Donnerstag, 20. Januar, 622,1 betrug, hat das Gesundheitsamt eine entsprechende Feststellung auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-karlsruhe.de veröffentlicht", heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

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Der Landkreis ist damit kein Einzelfall: Auch in der Stadt Karlsruhe liegt die Inzidenz schon seit der vergangenen Woche über dem Schwellenwert von 500. Für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene gilt damit die nächtliche Ausgangsbeschränkung.

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Ausnahmen gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem im Hinblick auf die Berufsausübung, den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und beim Spazierengehen sowie der körperlichen Bewegung allein im Freien. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind.

 
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