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Karlsruhe: Keine Maske, kein Einlass? So wird in Karlsruhe die Corona-Verordnung kontrolliert

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Keine Maske, kein Einlass? So wird in Karlsruhe die Corona-Verordnung kontrolliert

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    In ganz Deutschland beginnt in der kommenden Woche die Zeit der Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.
    In ganz Deutschland beginnt in der kommenden Woche die Zeit der Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Am vergangenen Dienstag hat es Ministerpräsident Winfried Kretschmann angekündigt, seit Donnerstag regelt es die Corona-Verordnung offiziell: Bürger des Landes müssen in einigen öffentlichen Bereichen einen Mundschutz tragen. Konkret gilt die Regel für alle Personen, die älter sind als sechs Jahre, für

    • den ÖPNV, beispielsweise in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen,
    • Fahrten im Gelegenheitsverkehr, etwa Taxifahrten oder privat organisierten Fahrgemeinschaften, zum Beispiel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte,
    • Läden und Einkaufszentren.

    Nur wenn Mund und Nase aufgrund medizinischer oder anderer zwingender Gründe - etwa einer Behinderung - nicht bedeckt werden können oder wenn andere Schutzmaßnahmen wie Plexiglasscheiben vorhanden sind, muss keine Maske getragen werden. Aber wie soll das kontrolliert werden?

    Keine Maske, kein Einlass - "da bleiben wir knallhart"

    Keine Ausnahmen gibt es bei Uwe Wagner. Er ist Türsteher vor einem Supermarkt in Karlsruhe Knielingen und passt auf, dass alle Kunden sich an die Corona-Regeln halten. "Ab Montag kommt man bei uns nur noch mit Maske oder allerhöchstens einem Schal um dem Kopf in den Laden", erklärt er auf Nachfrage von ka-news.de.

    Uwe Wagner kontrollierten während des ersten Lockdown die Einhaltung der Hygienemaßnahmen unter anderem vor einem Markt in Knielingen.
    Uwe Wagner kontrollierten während des ersten Lockdown die Einhaltung der Hygienemaßnahmen unter anderem vor einem Markt in Knielingen. Foto: Hammer Photographie

    Genau kontrollieren, ob jeder auch während des Einkaufs im Laden die Maske aufbehält, können er und seine Kollegen allerdings nicht. "Wir laufen zwar auch jetzt immer mal wieder unsere Runden durch den Markt, aber alles sehen auch wir leider nicht", sagt Wagner.

    Hier seien die Mitarbeiter des Supermarktes gefragt. "Die weisen den- oder diejenigen dann darauf hin, die Maske bitte aufzubehalten." Wer sich daran immer noch nicht hält, fliegt hinaus. "Da bleiben wir knallhart", so der Türsteher.

    Bahnfahren auch ohne Maske möglich - vorerst

    Weniger knallhart wird der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) die Mundschutz-Anordnung überwachen. "Wir werden die Verordnung nicht kontrollieren, dazu haben wir einfach keine Kapazitäten", so ein Sprecher des Verkehrsverbundes auf Nachfrage von ka-news.de.

    In Sachsen gilt bereits im Kampf gegen Corona-Pandemie eine Maskenpflicht in Bus und Bahn.
    In Sachsen gilt bereits im Kampf gegen Corona-Pandemie eine Maskenpflicht in Bus und Bahn. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

    Grundsätzlich gelte immer noch ein Beförderungsrecht für alle Bürger - heißt also: Wer keine Maske trägt, darf trotzdem erst einmal weiter mit der Bahn fahren. "Wir finden die Maskenpflicht dennoch natürlich sinnvoll und unternehmen mit Durchsagen in Bus und Bahn, Aushängen an den Bahnsteigen und Informationen in den sozialen Medien und unserer Internetseite alles, um die Menschen darüber zu informieren", so der KVV-Sprecher.

    "Unsere Kontrollen zielen auf die Aufklärung der Bürger ab"

    Präsent sein wollen ab Montag die Mitarbeiter des Karlsruher Ordnungsamtes umso mehr. Sie wollen die Einhaltung der Maskenpflicht vor allem an Bahnsteigen und Haltestellen, aber ebenso an Einkaufszentren und größeren Geschäften kontrollieren, erklärt Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes (OA), im Gespräch mit ka-news.de.

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    Foto: Carmele/TMC-Fotografie

    Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer Mund und Nase nicht bedeckt und erwischt wird, aber noch nicht: "In einer einwöchigen Übergangsphase sind keine Strafen vorgesehen, damit sich alle auf die neue Praxis einstellen können", schreibt das Land Baden-Württemberg in seinen häufigsten Fragen zur Maskenpflicht auf seiner Internetseite.

    Ein Bußgeld wird damit erst ab Montag, 4. Mai, fällig - 15 bis 30 Euro soll der Verstoß dann kosten. Für das Ordnungsamt Karlsruhe steht das Verhängen von Bußgeldern nach Aussage Björn Weißes aber nicht im Vordergrund: "Unsere Kontrollen zielen auf die Aufklärung der Bürger ab, nicht auf deren Bestrafung", sagt der OA-Leiter gegenüber ka-news.de.

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