Eidenmüller hatte zur Unterstützung seiner Kandidatur zum Oberbürgermeister 1998 vom damaligen FlowTex-Chef Manfred Schmider Spenden in Höhe von 88.000 D-Mark erhalten (ka-news berichtete). Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung war bereits eingestellt worden (ka-news berichtete), als eine Stuttgarter Zeitung in diesem Zusammenhang berichtete, der Bürgermeister habe Promotionstätigkeiten für die zur FlowTex-Gruppe gehörende Firma FlowWaste entfaltet.
"Die Bekanntgabe war amtspflichtwidrig"
Die Staatsanwaltschaft Mannheim prüfte daraufhin, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Am 8. Juni 2004 entschied der zuständige Staatsanwalt, dass zwar wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, stellte dies jedoch gleichzeitig ein, da eine solche Tat verjährt. Auf Anfrage eines Journalisten aus Stuttgart am gleichen Tag wurde jedoch nur die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mitgeteilt. Die Einstellung des Verfahrens wurde erst einen Tag später durch eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft veröffentlicht.
Dadurch sah sich der FDP-Politiker in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und verklagte das Land Baden-Württemberg auf 15.000 Euro Schadensersatz. Dies hat nun die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es: "Die isolierte Bekanntgabe der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Vorteilsannahme sei zwar amtspflichtwidrig gewesen, da sie in einem wesentlichen Punkt unvollständig und damit unrichtig gewesen sei. Dadurch sei auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht Eidenmüllers verletzt worden."
Eidenmüller nimmt Stellung
Weiter heißt es vom Landgericht: "Diese Verletzung sei jedoch nicht so schwer wiegend, dass deshalb eine Geldentschädigung veranlasst sei. Die von Eidenmüller geltend gemachte Rufschädigung beruhe nämlich nicht auf der isolierten Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, sondern auf der Annahme einer Wahlkampfspende von Manfred Schmider in beträchtlicher Höhe und seiner damit in engem zeitlichem Zusammenhang stehenden Promotion eines Projekts der von Schmider beherrschten Firma FlowWaste. Es sei nicht von der Staatsanwaltschaft zu verantworten, wenn die Presse deshalb eine Verquickung Eidenmüllers in den FlowTex - Skandal vermutet habe, auch wenn das Verhalten Eidenmüllers rechtlich unbedenklich gewesen sein sollte."
Auch die Feststellungsklage Eidenmüllers auf Verpflichtung des Lands zum Schadensersatz wurde von der Kammer abgewiesen. Nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe sei es lediglich eine fern liegende theoretische Möglichkeit, dass Eidenmüller allein aus der isolierten Bekanntgabe der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens ein Schaden entstanden ist oder noch entstehen werde. Eidenmüller fühlt sich in einer von ihm verfassten Pressemitteilung als "Lucky Looser".
"Staatsanwaltschaft ist übereifrig und rechtswidrig vorgegangen"
Er akzeptiert die Entscheidung des Landgerichts. Er stellt aber fest, "dass die Staatsantwaltschaft bei ihren Ermittlungen gegen mich übereifrig und rechtswidrig vorgegangen ist". Für den Bürgermeister ist die Sache mit dem heutigen Urteil abgehakt. Trotzdem sieht er noch Klärungsbedarf: "Ich bedaure nur, dass die Berichterstattung der letzten Jahre zunächst zu einer Art öffentlicher Schuldvermutung geführt hat, die ich erst selbst in jahrelangen und mühsamen Verfahren durch dne Unschuldsbeweis widerlegen musste."