Die Stadt hat ihre Polizeiverordnung überarbeitet und teilweise ergänzt. Auf der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am Dienstagabend heißt es dazu etwas umständlich: "Neuerlass der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen und zur Abwehr von umweltschädlichem Verhalten (Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung, StrAnlPolV)." Die Stadträte stimmten einstimmig für den Neuerlass.
Unter anderem ist laut neuer Verordnung "das Betteln mittels belästigenden Ansprechens von Personen, in sonstiger aggressiver oder aufdringlicher Weise sowie mittels oder mit Minderjährigen" auf Straßen und in Anlagen untersagt (neue Regelung fett hervorgehoben). Auch wird neben Straßen und in Anlagen "das Verrichten der Notdurft außerhalb von dafür vorgesehenen Einrichtungen" untersagt. "Das Verbot gilt auch auf/an vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen oder Gebäuden."
Kein Alkohol auf Spielplätzen
Zudem ist es künftig verboten "im Sperrbezirk, mit Ausnahme der Brunnenstraße zwischen Kaiserstraße und Zähringerstraße, zu Personen Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren."
Gegen das Herumlungern auf Spielplätzen will die Stadt künftig auch mit härteren Regeln vorgehen: "Spielplätze und deren Spielgeräte, die nur für ein bestimmtes Alter zugelassen sind, dürfen nur von Personen, die zu dieser Altersgruppe gehören, benutzt werden." Auf Spielplätzen sei künftig neben dem Rauchen auch der Konsum von alkoholhaltigen Getränken untersagt.
Die neue ausführliche Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe finden Sie hier (PDF auf Webseite der Stadt)
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