"Beispielsweise werden Fundorte und Köderformen in einer Dimension beschrieben, die mit den bekannt gewordenen Vorfällen nicht im Einklang stehen", heißt es in der Polizeimeldung vom Freitag. Das Polizeipräsidium stellt hierzu fest, dass über die im vergangenen Dezember im Karlsruher Stadtteil Rintheim zu beklagenden Fälle hinaus bislang keine Vergiftungen nachgewiesen wurden.
Vergiftung bei keinem Fall nachweisbar
Nach dem Gassigehen im Bereich des Hinterwiesenweges hatten vor einigen Wochen vier Hunde Vergiftungserscheinungen gezeigt, woraufhin zwei der Tiere gestorben waren. Bei ihren Ermittlungen war die Polizei auf einen offensichtlich ausgelegten Köder gestoßen, der - wie sich bei den Untersuchungen herausstellte - mit dem Pflanzengift E 605 versetzt war. Von der Aufmachung her war dieser Köder möglicherweise dazu bestimmt, Krähen zu vergiften.
Danach kam es bis Jahresende insbesondere in der Stadt, aber auch im Landkreis Karlsruhe zu Anzeigen, weil Vierbeiner nach dem Ausgang Ausfallerscheinungen wie Erbrechen zeigten. In keinem dieser insgesamt sechs Fälle war bislang eine Vergiftung nachzuweisen. Zwar dauern hier chemische Untersuchungen zum Teil noch an, doch waren entsprechende Vortests bislang allesamt unauffällig. Gleiches gilt für verdächtige Funde, die als mögliche Fraßköder gesichert und einer Untersuchung zugeführt wurden. Im neuen Jahr wurde der Polizei bislang ein Fall angezeigt, bei dem sich ein in Rüppurr ausgeführter Hund erbrochen und weitere Ausfallerscheinungen gezeigt hatte. Ein Nachweis für die Ursache dieser Erscheinungen fehlt.
"Die Behörden haben für die Sorgen und Nöte von Tierhaltern vollstes Verständnis", schreibt die Polizei. "Die in den beispielsweise bei facebook rasend schnell und ohne Prüfung auf den Wahrheitsgehalt verbreiteten Warnmeldungen führen aber zu einer unnötigen Verunsicherung."
Die Polizei bittet um Beachtung folgender Hinweise:
- Hundehalter sollten beim Gassigehen immer darauf achten, dass der Vierbeiner nichts Unbekanntes frisst.
- Zeigt ein Tier Vergiftungserscheinungen, sollte sofort ein Tierarzt aufgesucht werden. Erbrochenes sollte nach Möglichkeit, zum Beispiel in einer Plastiktüte gesichert und umgehend gekühlt werden.
- Die Polizei kann nur Fälle verfolgen und eventuell vorliegende Straftaten klären, von denen sie erfährt. Deshalb sollte bei entsprechendem Verdacht bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstattet werden.
Um zur Versachlichung der Diskussion beizutragen und den im Internet kursierenden Meldungen auf den Grund zu gehen, hat die Karlsruher Polizei ab heute einen vorübergehenden facebook-Auftritt geschaltet. Dieser ist in facebook mit dem Suchbegriff "Polizeipräsidium Karlsruhe" erreichbar.
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