Noch bevor der offizielle Startschuss fiel, war der Karlsruher Christkindlesmarkt im Dezember des vergangenen Jahres Gesprächsthema in der Fächerstadt. Die neue Vergabepraxis der Stadt sorgte für Kritik, nicht zuletzt, da einige Standbesitzer erstmals nach mehreren Jahren keinen Platz mehr auf dem Friedrichsplatz bekamen.
Verbesserungsvorschläge gab es daher einige: Muss das Vergabeverfahren transparenter kommuniziert werden? Gäbe es nicht die Möglichkeit, langjährige Tradition der Stände stärker zu gewichten? Ließe sich das Platzproblem mit einer "Zwei-Plätze-Regelung" lösen? Und wäre eventuell ein Christkindlesmarkt vor dem Karlsruher Schloss denkbar?
"Stadt hat das nicht aus Lust und Laune beschlossen"
Dem Großteil dieser Überlegungen erteilen Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz und Marktamtsleiter Armin Baumbusch eine deutliche Absage. Die Stadtverwaltung lehnt eine Änderung der Satzung nach wie vor ab. Die Stadt könne als öffentliche Einrichtung nicht agieren wie eine Privatperson, sondern sei an die aktuelle Rechtslage gebunden, erklärt die Bürgermeisterin. Gerichte hätten die neue Vergabepraxis bestätigt.
Eine Bevorzugung von Traditionsständen sei rechtlich schlichtweg nicht zulässig. "Man darf das Kriterium 'prägendes Traditionsgeschäft' nur als Hilfskriterium betrachten", erklärt die Bürgermeisterin. "Die Stadt hat diese neuen Richtlinien nicht aus Lust und Laune beschlossen", ergänzt Baumbusch. Aufgrund von Klagen in der Vergangenheit sei es notwendig gewesen, die Richtlinien an die aktuelle Gesetzgebung anzupassen. Andere Städte wie München, Stuttgart oder Freiburg hatten ein solches System schon vor Jahren eingeführt.
Auch das Thema "Christkindlesmarkt vor dem Schloss" landete wieder in der Diskussion. Nach Ansicht der Stadt ist dies ebenfalls keine Option. Der Platz am Denkmal sei für den Christkindlesmarkt und die Eiszeit schlichtweg zu klein. Zusätzlich würden für die Nutzung des Platzes Kosten für Miete und Instandsetzung anfallen. Darüber hinaus finde der Vorschlag weder beim Einzelhändlern noch bei den Standbesitzern Zustimmung.
20 zusätzliche Standplätze auf dem Karlsruher Marktplatz
Die ein oder andere Anpassung will die Stadt nach den Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr aber vornehmen. Zum einen soll die Transparenz erhöht werden. Aus diesem Grund gebe es zum einen Ombudsmann im juristischen Dienst der Stadt, der Ansprechpartner für Fragen der Betreiber sein soll, schildert Luczak-Schwarz. Gleichzeitig sagt die Stadt zu, die Kriterien für die Bewertung zu präzisieren und verständlicher zu machen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssten.
Zusätzlich könne man bei der kommenden Auflage des Christkindlesmarkts 110 statt wie bislang 90 Plätze anbieten. Der Grund: Ab diesem Jahr kann ein Teil des Marktplatzes wieder von der Stadt genutzt werden. Geplant sind aktuell rund 20 zusätzliche Stände rund um die Lichtpyramide. Die Flächen auf dem Friedrichsplatz können nach Aussage des Marktamtsleiters aus verkehrstechnischen Gründen, aus Gründen der Statik, des Brandschutzes und des Baumschutzes nicht erweitert werden.
Mitte März startet nach der Sitzung des Gemeinderats das offizielle Bewerbungsverfahren für den Karlsruher Christkindlesmarkt 2017. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni. Standbesitzer finden Informationen zu den neuen Zulassungsrichtlinien bei der Stadt Karlsruhe (Link führt auf externe Seite).