17:18Donnerstag kommt die nächste Runde - Liveticker beendet
Am kommenden Donnerstag ab 11.00 Uhr soll es eine weitere offizielle Ministerpräsidentenkonferenz geben. Bei der sollen dann die heute diskutierten Beschlüsse gefasst werden., wie die Bild berichtet. Der Liveticker ist hiermit an dieser Stelle beendet.
16:11Treffen geht wohl langsam zu Ende
Bei der Videoschalte zwischen Bund und Ländern zeichnet sich wohl langsam ein Ende ab. Laut "Bild" soll Olaf Scholz folgende Punkte zusammengefasst haben, die in Deutschland umgesetzt werden sollen.
- Große Booster-Offensive bis Weihnachten
- Impfen soll auch auf Apotheken ausgeweitet werden
- Bei Veranstaltungen und im Einzelhandel soll streng die 2G-Regel gelten
- Da der Impfschutz mit der Zeit abimmt soll das Impfzertifikat künftig kürzer gültig sein. Die Gültigkeit soll wohl von zwölf auf neun Monate herabgesetzt werden
- Einigkeit gibt es bei Clubs und Discos, allerdings liegen hier wohl noch keine konkreten Pläne vor - ähnliches gilt auch bei Großveranstaltungen
- Maskenpflicht in Schulen
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Noch-Bundeskanzlerin soll eine Beschlussvorlage bis Donnerstag verlangt haben. Ob dann ein weiteres Treffen stattfindet, ist aktuell nicht bekannt.
15:14Scholz spricht sich für allgemeine Impfpflicht aus
Der designierte Nachfolger von Angela Merkel, Olaf Scholz, soll sich laut "Bild" während der Bund-Länder-Runde für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen haben. "Er werde diesem Vorhaben als Abgeordneter im Bundestag zustimmen, wenn es zu einer Abstimmung kommt", schreibt die Bild auf ihrem Online-Auftritt. Auch andere SPD-Ministerpräsidenten sollen sich laut "Bild" für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen haben. Auch "Focus online" - unter Berufung von DPA-Informationen - berichtet, dass sich Scholz für eine Impfpflicht ausgesprochen habe. Eine solche Abstimmung im Bundestag solle ohne Fraktionszwang stattfinden.
13:31Kretschmann will harte Maßnahmen
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage eine scharfe Einschränkung öffentlicher Veranstaltungen angekündigt. Man werde "ziemlich sicher" regeln, dass Fußballspiele und Sportgroßveranstaltungen nur noch ohne Publikum stattfinden können, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. Freizeitbetriebe wie Clubs und Diskotheken werde man schließen. Weihnachtsmärkte sollen verboten werden.

Auch die Abgabe von Alkohol im öffentlichen Raum soll untersagt werden, sofern sich die Lage auf den Intensivstationen nicht bessert. Kretschmann sagte, dass man diese weitergehenden Maßnahmen in dieser Woche beschließen wolle. Die neue Verordnung solle am Donnerstag in Kraft treten. Die Lage sei dramatisch, erklärte Kretschmann die geplanten Schritte.
Nun müsse man die Kontakte radikal reduzieren, um die Corona-Welle vor Weihnachten abzuflachen. Es brauche eine schnelle Verständigung der alten und neuen Regierung in Berlin. Trotz der bereits sehr weitreichenden Maßnahmen in Baden-Württemberg müsse man noch einen Schritt weitergehen. Die neue Corona-Variante bereite Sorgen, das Wachstum der Infektionszahlen sei weiter exponentiell.
12:48Darüber wird heute beraten
Laut "Business Insider" beraten Angela Merkel und die Länderchefs über eine mögliche bundesweite Schließung von Bars und Clubs. Zusätzlich soll eine Personenobergrenze bei Freizeitveranstaltungen eingeführt werden und die Maskenpflicht in die Schulen zurückkehren. Auch Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren für Ungeimpfte könnten kommen. Ebenfalls eine mögliche Impfpflicht für weitere bestimmte Gruppen steht auf der Agenda. Betroffen wären wohl Polizisten, Feuerwehrleute und Angestellte im öffentlichen Nahverkehr.
06:18Coroa-Gipfel ab 13 Uhr
Heute wollen die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten der Länder telefonisch über die Krise beraten. Konkrete Vorgaben über ihren Handlungsspielraum erhofft sich die Politik von den ersten grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie, die am Vormittag in Karlsruhe veröffentlicht werden.
Klagen aus vergangener Welle
In den beiden Verfahren geht es um die sogenannte Bundes-Notbremse aus der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr. Einmal richten sich die Klagen gegen die damals verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, einmal gegen die Schulschließungen.
Die Notbremse im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b) war zeitlich befristet und Ende Juni außer Kraft getreten. Im frisch überarbeiteten Gesetz der künftigen Ampel-Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP sieht der Paragraf anders aus und enthält nun zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Um das sich rasant ausbreitende Virus zu stoppen und die Lage auf den Intensivstationen zu entschärfen, gibt es aber aus mehreren Ländern Forderungen nach einer neuen "Bundes-Notbremse."

"Wir sind in Deutschland in die Lage gekommen, die wir immer vermeiden wollten: Unser Gesundheitssystem ist regional überlastet", sagte der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir brauchen jetzt eine Notbremse, dabei zählt nun jeder Tag." Er forderte unter anderem, in Regionen mit besonders kritischem Infektionsgeschehen über Schließungen von Freizeit-Einrichtungen nachzudenken.
Lockdown als Ultima Ratio
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans forderte "bundesweit einheitliche, notbremsende Maßnahmen". "Das kann natürlich als Ultima Ratio, als letzter Schritt, auch ein Lockdown sein", sagte der CDU-Politiker beim TV-Sender Bild Live. "Es braucht für Ganz-Hoch-Inzidenzgebiete die Möglichkeit, zuzuschließen."

Auch aus den Reihen der Ampel kommen Rufe nach einem stärkeren Herunterfahren des öffentlichen Lebens. "Wir brauchen einen einheitlichen Teil-Lockdown in vielen Regionen des Landes, um die vierte Welle zu brechen", sagte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen der Deutschen Presse-Agentur. Dies bedeute keine allgemeinen, sondern gezielte Schließungen dort, wo die Lage außer Kontrolle sei. "Schulen und Kitas sollten mit Masken und täglichen Tests aber möglichst offen bleiben."
Für Ungeimpfte sollte es Kontaktbeschränkungen im Privaten wie im ersten Lockdown geben. Er forderte auch Schließungen von Gastronomie, Bars, Diskotheken sowie das Untersagen größerer Veranstaltungen.
Denkbare Optionen
Sonderlage: Schnell zu bewerkstelligen wäre, dass der Bundestag die erst am 25. November ausgelaufene "epidemische Lage von nationaler Tragweite" doch wieder feststellt - mit einem einfachen Beschluss. Damit gäbe es auf einen Schlag eine Rechtsbasis für alle bisherigen Kriseninstrumente. Dies könnte in der nächsten regulären Sitzungswoche ab dem 6. Dezember oder früher in einer Sondersitzung geschehen. Insbesondere die Union hatte kritisiert, dass die Ampel diese Rechtsgrundlage hatte auslaufen lassen.

Infektionsschutzgesetz: Die von den Ampel-Fraktionen verkleinerte Maßnahmenliste unabhängig von der epidemischen Lage könnte erweitert werden. Vorerst sind etwa pauschale Schließungen von Gaststätten und Läden oder Inlands-Reisebeschränkungen in einem ganzen Bundesland ausgeschlossen. Nötig wäre dafür ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats.
Bund-Länder-Rahmen: Rasch weitergehende Vorgaben festzurren könnte eine Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund. Denkbar wären dabei zum Beispiel neue oder niedrigere Schwellen für zusätzliche Auflagen und Beschränkungen bei hohen Infektionszahlen oder Klinikbelastungen.

Vor diesem Hintergrund dürften die Entscheidungen aus Karlsruhe Leitcharakter haben. Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte kürzlich im ZDF, es gehe zwar um "ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt". Aus den ausführlichen Begründungen ergäben sich aber üblicherweise "Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate".
Mehr als 300 Beschwerden und Eilanträge gegen Notbremse
Mit der Notbremse wollte der Bund sicherstellen, dass überall dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region zuspitzt. Sie musste seit dem 24. April automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab.

Vorgesehen war dann unter vielem anderem, dass nachts zwischen 22 Uhr und 5 Uhr von Ausnahmen abgesehen niemand mehr draußen sein durfte. Menschen aus einem Haushalt durften sich nur mit einer anderen Person und deren Kindern bis 14 Jahren treffen. Schulen war vorgegeben, ab dem Schwellenwert 100 auf Wechselunterricht umzustellen, ein Teil der Schüler musste also zu Hause bleiben. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 war Präsenzunterricht ganz untersagt. Auch hier gab es Ausnahmen.

Die Einführung der Notbremse hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Weil die Maßnahmen direkt per Bundesgesetz vorgeschrieben wurden, war der Umweg über die Verwaltungsgerichte nun nicht mehr nötig. Bis zur zweiten Augusthälfte waren beim Verfassungsgericht mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen. Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen hatten die Richter des zuständigen Ersten Senats gleich im Mai abgewiesen. Sie betonten aber, dass der Ausgang des Hauptverfahrens offen sei.

Um die Verfahren schneller abschließen zu können, hatte der Senat auf eine Verhandlung verzichtet. Von Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen wurden aber Stellungnahmen erbeten, etwa von Virologen, Intensivmedizinern und Kinderärzten. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)
Hinweis: Kommentare geben nicht die Meinung von ka-news wieder. Der Kommentarbereich wird 7 Tage nach Publikationsdatum geschlossen. Bitte beachten Sie die Kommentarregeln und unsere Netiquette!