ka-news.de-Leserin Ines ist verärgert: Kaum haben in der Nacht auf Mittwoch einige Zentimeter Schnee wie eine Decke über die Fächerstadt gelegt, schon kommt der städtische Winterdienst mit dem Räumen nicht mehr hinterher.

"Die Stadt Karlsruhe hat es nicht geschafft, Hauptverkehrsstraßen wie die Durlacher Allee so zu räumen, dass man dort einigermaßen rutschfrei fahren konnte. Von den 'Nebenstraßen' ganz zu schweigen, die auch um 8.30 Uhr morgens noch völlig schneebedeckt waren", schreibt sie in einer Mail der ka-news.de-Redaktion.

"Da ist ziemlich was schiefgegangen" 

Demnach habe man auf den nicht geräumten Nebenstraße sogar besser fahren können als auf den vermatschten Hauptstraßen. "Hier braucht man einen Schlittenführerschein", erklärt die Leserin weiter und bilanziert: "Da ist ziemlich was schiefgegangen."

Ein Winterdienst-Fahrzeug. (Symbolbild)
Ein Winterdienst-Fahrzeug. (Symbolbild) | Bild: Thomas Warnack

ka-news.de fragt bei der Stadt Karlsruhe nach, deren Amt für Abfallwirtschaft (AfA) für die Räumung der Straßen verantwortlich ist: Was ist da schiefgegangen? Und nach welchen Prioritäten werden welche Straßen wann vom Schnee befreit?

Karlsruher Winterdienst räumt rund 1.200 Kilometer Strecke

"Der städtische Räumdienst ist am heutigen Mittwoch seit 2.30 Uhr ununterbrochen im Einsatz", erklärt die Verwaltung auf Anfrage der Redaktion. Rund 670 Straßenkilometer umfasst das Streckennetz, das die rund 500 Winterdienst-Mitarbeiter dabei in mehreren Schichten in und um das Stadtgebiet betreuen müssen - das macht eine Streu- und Räumlänge von rund 1.200 Kilometern.

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Hinzu kommen 200 Kilometer Radverbindungen und 640 Haltestellen, öffentliche Flächen, Treppen und Fußgängerüberwege, die gestreut werden müssen. Das übernehmen insgesamt bis zu 200 Räumfahrzeuge, so die Stadt.

70 Prozent der Straßen haben oberste Priorität

Gestreut und geräumt wird dabei nach drei Prioritäten:

  1.  Priorität eins haben Bundes- und Landesstraßen, die das Stadtgebiet durchqueren, sowie Hauptverbindungsstraßen, alle Buslinien und Gefahrenstellen.
  2.  Sind alle Strecken der Kategorie eins geräumt, folgen danach als Priorität zwei weitere verkehrswichtige (Neben-)Straßen oder sonstige Gefahrenstellen.
  3.  An dritter Stelle stehen danach alle übrigen Straßen, die "im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit geräumt und gegebenenfalls gestreut werden", heißt es auf der Website der Stadt.

Straßen mit der Priorität eins machen laut Verwaltung rund 70 Prozent der Verkehrswege in Karlsruhe aus, 30 Prozent fallen in Priorität zwei. Wohnstraßen werden demnach erst geräumt werden, wenn der Winterdienst mit Straßen der Prioritäten eins und zwei fertig ist, erklärt die Stadt gegenüber ka-news.de. Und: "Bei anhaltendem Schneefall werden erst einmal nur die Straßen der Priorität eins geräumt und bestreut."

Warum wurde die Durlacher Allee erst spät geräumt?

Und was bedeutet dies nun für unser konkretes Beispiel, die Durlacher Allee? Diese ist auf dem Mobilitätsportal der Stadt Karlsruhe, auf dem die Priorisierung der Straßen als Karte einsehbar ist, als Straße der Priorität eins (dunkelblau) gekennzeichnet, genießt beim Räumen und Streuen also eigentlich erhöhte Aufmerksamkeit.

Blick entlang der Durlacher Allee und Haid-und-Neu-Straße.
Blick entlang der Durlacher Allee (r.) und Haid-und-Neu-Straße. | Bild: Carmele/TMC-Fotografie

"Über Probleme auf der Durlacher Allee ist uns nichts bekannt", erklärt die Stadt auf Nachfrage von ka-news.de. Es könne aber durchaus sein, dass sich aufgrund des starken Schneefalls erneut eine Schneedecke gebildet hat. "Bei anhaltendem Schneefall und starken Minustemperaturen benötigt das Salz eine gewisse Zeit, um zu wirken."

Bürger sollen Räumdienst unterstützen

Auch wenn der Winterdienst sein Bestes gebe, "um allen Bürgern eine möglichst 'rutschfreie' Wintersaison 2020/2021 zu ermöglichen", sei auch er daher auf die Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Alle Grundstückseigentümer sollten demnach ihre Räum- und Streuverpflichtung als Anlieger ernst nehmen, appelliert die Stadt.

Wenn es schneit, muss geräumt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für eventuelle Schäden.
Wenn es schneit, muss geräumt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für eventuelle Schäden. | Bild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Das bedeutet konkret: "Gehwege, Fußwege, Treppenwege, Wege entlang von Fahrbahnen und unter Arkaden sowie gemeinsame Rad- und Gehwege ohne Trennlinie müssen auf drei Viertel der Breite - maximal bis auf drei Meter - geräumt und bestreut werden." 

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