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Karlsruhe: Jetzt gibt es Knöllchen: Illegales Gehwegparken kostet Parksünder in Karlsruhe ab sofort 20 Euro

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Jetzt gibt es Knöllchen: Illegales Gehwegparken kostet Parksünder in Karlsruhe ab sofort 20 Euro

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    Jetzt gibt es Knöllchen: Illegales Gehwegparken kostet Parksünder in Karlsruhe ab sofort 20 Euro
    Jetzt gibt es Knöllchen: Illegales Gehwegparken kostet Parksünder in Karlsruhe ab sofort 20 Euro Foto: Thomas Riedel

    Wo bisher nur ein Hinweiszettel hinter dem Scheibenwischer hing, erwartet Falschparker ab Montag, 14. Januar, ein Knöllchen über 20 Euro. Ausnahmen gibt es nur, wo eine Markierung oder eine Beschilderung explizit das legale Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehweg erlauben. Darüber informiert die Stadt Karlsruhe in einer Pressemeldung. Bereits im Dezember 2018, kurz vor Abschluss des Projekts "Faires Parken in Karlsruhe", informierten die Verantwortlichen über die künftigen Kontrollmaßnahmen.

    Hintergrund: Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Gehwegparken verboten. "Darauf wurde die Stadtverwaltung von den Landesbehörden immer wieder hingewiesen und hat in den letzten beiden Jahren in allen Stadtteilen die Parkgewohnheiten überprüft", heißt es in der Meldung. 

    Bisher tolerierte Praxis endet hier

    Damit endet die bisher tolerierte Praxis in der Fächerstadt. Neben der Rechtsnorm zeigten auch immer mehr Beschwerden aus der Bürgerschaft, dass das Gleichgewicht aller Verkehrsarten gestört war, Barrierefreiheit und Fußverkehrsqualität das Nachsehen hatten, so Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts. Kinder bis acht Jahren müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen, Kinder bis zehn Jahren und begleitende Eltern dürfen auf dem Gehweg mitfahren. 

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    Foto: Thomas Riedel

    Statt jedoch alle Gehwegparkplätze zu verbieten, prüften die städtischen Fachdienststellen unter Beteiligung der Bürgerschaft, wo und wie eine Legalisierung des Gehwegparkens möglich war. So gilt beispielsweise zu beachten: Wo auf der Straße einseitig geparkt wird, darf auf der gegenüberliegenden Seite nur geparkt werden, wenn die verbleibende Fahrgasse 3,10 Meter beträgt. Diese Breite benötigen die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und auch die Müllabfuhr für die Anfahrbarkeit der Straßenabschnitte.

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