Nur bei einer schnellen Meldung, könne der Versicherer möglichst umgehend die notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Beauftragung einer Trocknungsfirma oder eines Gutachters, in die Wege leiten und die Betroffenen können mit der Instandsetzung der Schäden beginnen, so der BGV.
Seinen Kunden hat der BGV eine zentrale Schadenhotline unter 0721/660-1234 eingerichtet. Unter www.bgv.de können Schäden auch online gemeldet werden. Der Versicherer rät, vor der Instandsetzung oder Reparatur Fotos vom Schaden zu machen und Gegenstände nicht voreilig zu entsorgen.
Für Schäden am Gebäude oder dem Hausrat bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen leistet nur die sogenannte Elementarschadenversicherung, die ergänzend zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden muss, heißt es weiter. Nicht versichert ist ein Schaden, der durch steigendes Grundwasser entsteht, wenn zum Beispiel das Grundwasser durch die Bodenplatte drückt. Für Autobesitzer gilt: Wer sein Fahrzeug nicht vor den Fluten retten konnte, ist durch eine Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung gegen Schäden versichert.
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