Bereits seit 2020 sei das Aussäen von Pflanzen in der freien Natur genehmigungspflichtig- wenn die entsprechende Pflanzenart im betreffenden Gebiet nicht heimisch sei, beziehungsweise seit mehr als einhundert Jahren nicht mehr vorkam.
Eingeschleppte Pflanzen verdrängen heimische Arten
Grund für diese Genehmigungspflicht ist, dass selbst Zierpflanzen für den Garten keine heimischen Pflanzen sind. Durch die Entsorgung gelangen sie in die freie Natur. Das kann zur Folge haben, dass sich diese Pflanzen außerhalb der Gärten ansiedeln und einheimische Arten zurückdrängen.

Das dabei entstehende organische Material hat bereits vielerorts zu einer Anreichung von Nährstoffen in Seen oder auch Gewässern geführt, teilt die Stadt Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit. Dadurch stieg die Schadstoffbelastung und kam es durch die Ausbreitung von nicht heimischen Tier-und Pflanzenarten zu einem Rückgang der heimischen Artenvielfalt.
Problempflanzen
Als besonders problematische Pflanzen benennt das Biodiversitätskonzept der Stadt Karlsruhe: Mexikanisches Federgras, Bambusgewächse oder auch die Lorbeerkirsche. Einige Gartenpflanzen seien durch Ablagerung von Grüngut bereits zu Problempflanzen geworden.
Die Stadt Karlsruhe bittet daher auf das Ausbringen nicht-heimischer Zierpflanzen in freier Natur zu verzichten, da diese einheimische Arten verdränge und unter anderem für heimische Insekten zu einem Verlust der Nahrungspflanzen führen.
Heimische Pflanzen als Alternative
Außerdem macht die Stadt Karlsruhe darauf aufmerksam, dass es unter den einheimischen Pflanzen genügend ansprechende Alternativen gibt. So böte sich beispielsweise anstelle des Götterbaums die heimische Vogelbeere an. Und auch mit dem heimischen Echte Mädesüß, sei eine Alternative zum Japanischen Staudenknöterich erhältlich und zum aussehen geeignet.
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob die eigene Pflanze naturraum- und standorttypisch ist oder sich zum Thema Biodiversität durch Naturraumvielfalt informieren möchte, wird auf der städtischen Website fündig.
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