Mit dieser Beschwerde hatte sich die Stadt gegen eine zuvor vom Verwaltungsgericht Karlsruhe ergangene einschränkende Entscheidung gewandt. Damit scheint nun ein Schlussstrich unter einen fast schon grotesk anmutendes Katz- und Mausspiel zwischen Bordellbetreiber und Stadtverwaltung gezogen.
Versiegelung des Hauses besiegelt Ende des Bordells
Nach jahrelangen Beschwerden von Anwohnern und juristischem Kleinkrieg (ka-news berichtete) erreichte der Konflikt Anfang Februar einen unerfreulichen Höhepunkt: Ein Anwohner, der sich von dem unerwünschten Treiben in seiner Nachbarschaft gestört fühlte, wurde von Unbekannten brutal zusammengeschlagen (ka-news berichtete). Dieser Zwischenfall veranlasste die Stadt, ihre Bemühungen zur Schließung des Etablissements zu intensivieren.
Mitte Februar schließlich durfte die Stadt im Zuge des Vollstreckungsverfahrens gegen den bordellartigen Betrieb zunächst nur einzelne Räume im Haus versiegeln. Ausgeschlossen waren nur diejenigen Räume, die angeblich nicht der Prostitution, sondern dem Wohnen dienten (ka-news berichtete). Doch kaum zwei Wochen später wurden, wie bei einer Kontrolle festgestellt wurde, die Siegel aufgebrochen (ka-news berichtete). Mit der jetzigen Entscheidung des VGH scheint das "La Belle" nun endgültig ver-, sein Ende damit besiegelt.
Aufatmen bei der Stadt
Bürgermeister Ullrich Eidenmüller zeigte sich über die jüngste gerichtliche Entscheidung im Kampf um die Beendigung der unerlaubten Prostitution in dem Durlacher Gebäude zufrieden: "Einmal mehr haben die Gerichte uns im zähen Streit um die Schließung des 'La Belle' recht gegeben. Wir hoffen nun, dass sich der Eigentümer - endlich - auf eine baurechtlich mögliche Nutzung des Gebäudes besinnt."
Die Stadt werde diesem auf jeden Fall dadurch Nachdruck verleihen, dass vor Ort eine Nachschau des Objektes durchgeführt wird und die Eingangstüren versiegelt werden, sofern Eigentümer oder Betreiber keine anderen effektiven Maßnahmen vorschlagen, wie der bordellartige Betrieb sicher ausgeschlossen werden kann.