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Karlsruhe: Durlacher gegen Bordell

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Durlacher gegen Bordell

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    Dort eröffnete vor nunmehr zwei Jahren ein "Gästehaus der besonderen Art", obwohl die Genehmigung lediglich für ein Hotel garni erteilt worden war. Das "La Belle" liegt in der Badener Straße, einem Wohngebiet, in dem eine solche Einrichtung nun einmal nichts zu suchen hat - was weniger eine Frage der Moral als vielmehr geltender baurechtlicher Bestimmungen ist.

    Nachhaltiger Imageverlust befürchtet

    Nicht als Moralapostel wollen sich daher die Anwohner verstanden wissen, die sich seitdem - beim Oberbürgermeister, im Ortschaftsrat, bei den zuständigen Behörden und gegenüber den Medien - gegen den Betrieb des "La Belle" wenden; sondern als Menschen, die auf geltendes Recht verweisen und sich verschaukelt fühlen. Seit 2004 wehren sie sich gegen das Bordell und haben dabei das Gefühl, dass die Dinge allzu zäh vorankommen. Vielleicht, so sinniert ein Vertreter der Anwohner, wäre ohne den hartnäckigen Widerstand der Bürger das "La Belle" bereits eine von den Behörden stillschweigend geduldete "etablierte Einrichtung". Doch so weit will man es in Durlach nicht kommen lassen.

    Dass die Besucher des "La Belle" sich scheuen, unmittelbar vor dem Eingang jenes Hauses zu parken, "wo 'Mann' sich wohlfühlt", und stattdessen die Parkplätze der Anwohner ringsum nutzen, ist für Letztere ärgerlich genug. Vor allem aber fürchten sie um den Ruf ihres Wohngebiets und verweisen in diesem Zusammenhang auf das Beispiel der Karlsruher Kapellenstraße, die lange damit zu kämpfen gehabt habe, das ihr anhaftende Etikett einer Rotlichtmeile loszuwerden. Eine solche nachhaltige Schädigung ihres Wohngebiets, das sich einer gut gemischten Bevölkerungsstruktur und eines sozial intakten Umfelds erfreut, wollen die Anwohner der Badener Straße vermeiden.

    Behörden sehen sich am längeren Hebel

    Die Genehmigung zum Betrieb eines Gasthauses dazu zu nutzen, ein Bordell zu führen, ist eine klare Ordnungswidrigkeit. Dieser Umstand rief nicht nur die Anwohner auf den Plan, sondern auch die Behörden. Sie bemühten sich - in Gestalt des städtischen Bauordnungsamts -, den Betreiber zur Aufgabe seines Hauses zu bewegen. Das scheiterte zunächst einmal daran, dass seine Anschrift nicht zu ermitteln, die entsprechende Post also nicht zustellbar war - und ohne erfolgte Zustellung waren weiter gehende Amtshandlungen nicht möglich. Maßnahmen wie eine Versiegelung des Ortes oder die Festnahme der dort tätigen Damen wurden zwar vereinzelt gefordert, konnten aber auf Grund der Rechtslage nicht durchgeführt werden oder wurden als "wenig zielführend" abgelehnt.

    Inzwischen kennt man zwar die Betreiber des "La Belle" und ist ihnen behördlicherseits mit einer "Nutzungsuntersagung" - wie es auf Amtsdeutsch heißt - zu Leibe gerückt. Doch sie machten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch und verschleppten damit den Gang der Dinge erneut. "Auf die Dauer sitzen wir aber am längeren Hebel", meint Wolfgang Müller, der beim städtischen Bauordnungsamt für den Fall zuständig ist. Auch er würde die Angelegenheit gerne schneller regeln, doch er muss sich an die vorgeschriebenen Verfahrenswege halten: Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als dem Bauordnungsamt vorgesetzter Behörde obliegt es derzeit, den Fall zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

    Es kommt der Tag...

    Bei allem Verständnis für die zuständigen Ämter, die bekanntermaßen stark belastet und teilweise in Umstrukturierung begriffen seien, drängt sich den betroffenen Anwohnern doch der Eindruck auf, man sehe städtischerseits mit "etwas sehr viel Geduld" dem Treiben in der Badener Straße zu. Müller widerspricht dem: "Es ärgert uns natürlich schon, dass wir hier sozusagen vorgeführt werden", sagt er und fühlt sich bei seinem "beamtensportlichen Ehrgeiz" gepackt; denn obwohl die Sachlage eigentlich eindeutig ist, geht der Vorgang nun mit der üblichen - das heißt mäßigen - Geschwindigkeit durch die Instanzen: Die Mühlen der Verwaltung mahlen bekanntlich gründlich, aber langsam.

    Die Behörden müssen rechtliche Spielregeln einhalten, die eben auch gegenüber Bordellbetreibern gelten, und sich bei der Prüfung des Falles durch einen Aktenstapel von dreißig, vierzig Zentimetern Dicke wälzen. Und die Beweislast liegt in einem solchen Fall bei ihnen, nicht bei den Betreibern des "La Belle". Die können sich einstweilen ins Fäustchen lachen. Man darf gespannt sein, wie lange noch - und wo dann dereinst das "La Belle Nouvelle" eröffnen wird. Denn, wie Wolfgang Müller bereits in weiser Voraussicht ahnt: "Vermieter finden sich immer."

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