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Karlsruhe: Eilantrag der Kombi-Gegner abgelehnt

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Eilantrag der Kombi-Gegner abgelehnt

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    Ein neuer Bürgerentscheid: "Stoppt das Millionengrab"?
    Ein neuer Bürgerentscheid: "Stoppt das Millionengrab"? Foto: (smj)

    Die Organisatoren des Bürgerbegehrens übergaben bis Ende Oktober Unterschriftenlisten mit insgesamt 22.725 gültigen Unterschriften. Der Gemeinderat entschied hierauf in öffentlicher Sitzung am 17. November die Durchführung eines Bürgerentscheids zu der obigen Frage mangels Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen abzulehnen.

    Die Antragssteller hatten sich in ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz unter anderem auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes bezogen, das erfordere, den Bürgerentscheid im Wege der einstweiligen Anordnung zuzulassen und durchzuführen. Wenn die Stadt mit den Ausführungen des Vorhabens begonnen habe, würde dem Bürgerentscheid faktisch die Grundlage entzogen.

    Eilantrag hätte keinen Baustopp bringen können

    Dieser Rechtsauffassung ist das Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben nicht gefolgt. Die Ablehnung wird begründet mit: "Der Antrag ist unzulässig und im Übrigen auch unbegründet." Das Begehren des Antragstellers auf Durchführung eines Bürgerentscheids nähme die Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren vorweg und widerspräche somit Wesen und Zweck der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Dieses Begehren sei damit im Grundsatz unzulässig.

    Weiter heißt es in der Begründung des Gerichts, die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten den Bürgerentscheid "bereits zu einem früheren Zeitpunkt (...) ins Werk setzen" können. Dann hätte in einem Hauptverfahren der Anspruch geltend gemacht werden können. Zudem hätte mit dem beantragten Eilrechtsschutz kein rechtlich bindender Baustopp für den Stadtbahntunnel unter der Kaiserstraße bewirkt werden können. Erst ein erfolgreicher Bürgerentscheid selbst könne die Stadt an der Ausführung des Vorhabens hindern.

    Antragsteller konnten Argumente der Stadt nicht widerlegen

    Gleichzeitig sei der Anspruch auf Durchführung nicht geklärt, denn der Eilantrag sei unbegründet. Nach einer Prüfung durch das Gericht sei das Bürgerbegehren verfristet, da es sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richte. Die in der Gemeindeordnung vorgesehene Frist von sechs Wochen sei verstrichen. Spätestens durch die Bekanntgabe des Beschlusses des Gemeinderats vom Oktober 2008 sei diese Frist ausgelöst worden, da die Stadt damit die bereits zuvor getroffene Entscheidung für die Realisierung der Kombilösung fortgeschrieben und bekräftigt habe. 

    Im Weiteren sei die Kostenfrage für den Fall einer alleinigen Durchführung des Kriegsstraßenumbaus nicht geklärt worden. So sei den Ausführungen der Stadt, dass ohne die Untertunnelung der Kaiserstraße die Förderungsfähigkeit des Projekts verloren gehe und Karlsruhe somit die Kosten dafür selbst tragen müsste, von Seiten der Antragssteller nichts entgegengesetzt worden. 

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig, es kann binnen zwei Wochen beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde eingelegt werden.

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