Ob Restaurantbesuch, Flanieren oder Shoppingtour - man begegnet ihnen überall in den Straßen der Fächerstadt. Die Rede ist von Menschen, die andere um Geld bitten. Manche Passanten geben eine Kleinigkeit, andere laufen einfach weiter. Unangenehm kann es dann werden, wenn der Bedürftige aufdringlich wird. Aggressives Betteln - auch ein Problem in Karlsruhe?
Verordnung untersagt aufdringliches Betteln
Diese Frage ist hier keinesfalls neu. Bereits vor vier Jahren brachte ein Antrag der GfK (Gemeinsam für Karlsruhe) das Thema in den Gemeinderat: "Bürger unserer Stadt werden durch organisierte und offensive Bettelei in der Innenstadt immer wieder belästigt", erklärte Stadtrat Friedemann Kalmbach damals, "die Situation ist für die Bettler, für deren Kinder und für die Bürger nicht zumutbar und sollte beendet werden".
Im Mai dieses Jahres billigte der Gemeinderat daher einstimmig und ohne weitere Aussprache eine neue städtische Polizeiverordnung - diese untersagt jegliches belästigendes Betteln. Auf öffentlichen Anlagen ist laut dieser Verordnung "das belästigende Ansprechen von Personen, in sonstiger aggressiver oder aufdringlicher Weise" untersagt. Ebenfalls verboten sei das Betteln "mittels oder mit Minderjährigen". Diese Regelung gelte auf allen öffentlichen Straßen und Anlagen.
Saftige Strafen: 220 Euro Bußgeld und ein Platzverweis
Dass sich nicht jeder Bedürftige an diese Verordnung hält, weiß man auch bei der Polizei Karlsruhe. "In der Innenstadt, wo die meisten Leute unterwegs sind, kann man das immer wieder beobachten", bestätigt ein Polizeisprecher im Gespräch mit ka-news. Grundsätzlich sei Betteln nicht verboten - problematisch werde es erst, wenn der Bittende aufdringlich werde.
"Oftmals bewegen sich die Aktionen zwischen Betteln und Nötigung", so der Sprecher weiter. Für aggressives Betteln gäbe es verschiedene Möglichkeiten: "Der Bittende versperrt einem den Weg, spricht einen massiv an oder hält einem den Becher direkt unter die Nase", erklärt ein Beamter des Reviers "Marktplatz". Hierbei handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit - es drohen Konsequenzen: "Wenn jemand beim aggressiven Betteln erwischt wird, wird ein Platzverweis von 24 Stunden erteilt", meint Björn Weiße, Leiter des Karlsruher Ordnungsamtes, "zusätzlich wird ein Bußgeld von 220 Euro fällig. Bis dieses bezahlt ist, wird das erbettelte Geld beschlagnahmt". Bei wiederholten Verstößen könne man grundsätzlich sogar ein Aufenthaltsverbot von drei Monaten verhängen.
Der schmale Grat zwischen Betteln und Nötigung
Geht der Bettler noch weiter, kann das Konsequenzen haben: "Wenn der Bettelnde einen beispielsweise am Arm festhält, ist das eine Nötigung", so der Beamte des Reviers Marktplatz. Aggressives Betteln komme in Karlsruhe zwar immer wieder vor, sei allerdings nicht der Regelfall. Momentan sei seiner Dienststelle keine Anzeige wegen aufdringlichen Bettelns bekannt - vielmehr sei die Zahl dieser Ordnungsverstöße rückläufig.
Das bestätigt man auch beim Karlsruher Ordnungsamt: "Oftmals betteln nicht Einzelpersonen aus einer persönlichen Notlage heraus - vielmehr kann man häufig organisierte Personengruppen beobachten", erklärt Weiße, "Diese betteln eher über Mitleid und sind zudem auch gut über die Rechtslage informiert". Konsequenzen müssen diese Banden erst fürchten, wenn ihnen gewerbsmäßiges Betteln nachgewiesen werden kann - dieses ist nämlich ebenso verboten. Die Frage, ob Karlsruhe ein Problem mit aggressivem Bettlern habe, verneint der Leiter des Ordnungsamtes.
Vorsicht, falsche Bettler unterwegs!
Ein viel größeres Problem stellen da sogenannte "Bettelbetrüger" dar. Ihre Masche: Sie täuschen Behinderungen oder Notlagen vor, um so Geld von Passanten zu erbetteln. Das ist laut dem Beamten des Reviers Marktplatz allerdings kein Kavaliersdelikt: "Bettelbetrug ist eine Straftat", erklärt er, "in solchen Fällen geht die Anzeige zum Staatsanwalt".
Ein besonders dreister Fall ist ihm bis heute im Gedächtnis geblieben: "Ein junger Mann gab vor, eine Gehbehinderung zu haben - und das sehr glaubwürdig. Als er am Nachmittag des gleichen Tages von einem Kollegen beobachtet wurde, wie er Arm in Arm mit seiner Freundin die Straße entlang spazierte, gab es Ärger", erzählt der Polizist. So eindeutig wie in diesem Fall sei ein Bettelbetrug allerdings selten - der Nachweis gestalte sich meist schwierig.
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