Gitarrenklänge, Akkordenspiel oder Gesangseinlagen - Die Bandbreite an Straßenmusikern ist wie die Qualität ihrer Darbietungen groß. Was für die Einen zum Großstadtbild dazugehört, ist für die Anderen nichts weiter als nervige Beschallung.
Straßenmusikanten haben es daher nicht in jeder Stadt leicht. In Überlingen am Bodensee dürfen sie nur noch zehn Tage im Jahr auf der Straße spielen und müssen vorab einen Geldbetrag zahlen, damit ihnen ihr Erwerb genehmigt wird. München schickt seine Musikanten vorher sogar zum amtlichen Casting. Und wie hält es die Stadt Karlsruhe mit der Straßengitarrist, Akkordeonspielern und Co.?
Nach 30 Minuten muss der Standort gewechselt werden
Eines vorweg: Das Casting bleibt den Karlsruher Musikern erspart. Und auch sonst begrüßt die Stadt das Musizieren in den Fußgängerzonen: "Straßenmusik gehört zum Innenleben einer Großstadt dazu", meint Siegfried Ried vom Ordnungsamt. Bei Anwohnern seien sie nach seiner Erfahrung allerdings weniger beliebt. "Vor allem in der Innenstadt kann ein Musiker unter dem Bürofenster die Konzentration der Angestellten stören."
Grundsätzlich gilt auch in Karlsruhe daher die ein oder andere Spielregel. "Straßenmusik ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit", erklärt Siegfried Ried. Gerade mal einen Tag darf sich ein Musiker ohne Genehmigung mit seinem Instrument aufstellen. Wer länger spielen möchte, müsse sich dann eine Genehmigung einholen. "Straßenmusiker brauchen eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis, da sie den öffentlichen Verkehrsraum über das normale Maß hinaus nutzen möchten.", so Ried weiter. Für elektronische Beschallungsgeräte wie etwa einen Verstärker brauche es eine Extraerlaubnis.
Allerdings würden die wenigsten Musikanten eine solche Genehmigung beantragen. "Meistens stellen sie sich einfach so auf", meint Ried - "die Zahl der Anträge ist verschwindend gering. In diesem Jahr liegt uns meines Wissens noch nicht ein einziger Antrag vor."
Beamten werden erst bei Beschwerden aktiv
Doch selbst wenn ein Musiker eine Genehmigung einholt, weise ihm Stadt keinen festen Platz zu. Nach 30 Minuten muss ein Straßenmusikant laut Ordnungsamt seine Sachen packen und einen Standort aufsuchen, der mindestens 200 Meter entfernt ist.
Bislang seien dem Ordnungsamt allerdings keine größeren Probleme mit Straßenmusikern bekannt. Und wenn sich ein Anwohner dann doch gestört fühlt? Bei Lärmbeschwerden werden laut Ried dann die Beamten des Gemeindevollzugdienstes tätig. Die Qualität der Darbietung sei dabei allerdings egal. Daher könne grundsätzlich jeder auf der Straße musizieren.
Mit Betteln habe das allerdings nichts zu tun. Ersteres sei nach der Straßenpolizeiverordnung untersagt. "Der entscheidende Unterschied ist, dass der Straßenmusiker eher passiv auftritt", so Ried weiter - "problematisch ist nur aktives und aggressives Betteln. Das liegt bei den meisten Straßenmusikern nicht vor."
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