Zur Begründung hieß es, in den inzwischen eingereichten Schriftsätzen seien Gesichtspunkte aufgeworfen worden, die bislang nicht erörtert wurden. Nähere Angaben machte ein Gerichtssprecher nicht. Die Universität Heidelberg hatte Koch-Mehrin im Juni 2011 ihren Doktorgrad aberkannt. Der Promotionsausschuss fand auf den rund 80 Seiten ihrer Dissertation 120 Plagiate.
Siehe auch:

Karlsruher FDP-Juniorchef will Schwänzerin Koch-Mehrin absägen
Karlsruher FDP-Nachwuchs plant Aktion gegen Koch-Mehrin
Pressemitteilung Verwaltungsgericht Karlsruhe
Erklärung Uni Heidelberg vom 9.12.2011