Seit mehreren Tagen steigen die Corona-Infektionszahlen und auch immer mehr Menschen landen auf der Intensivstation. Laut dem aktuellsten Bericht des Landesgesundheitsamtes (LGA) (Montag , 15. November) sind derzeit 406 Menschen wegen einer Corona-Infektion auf einer Intensivstation in Behandlung. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 5,1.

Ein Blick auf die Zahlen des LGA macht klar: Es infizieren sich vor allem ungeimpfte oder noch nicht vollständig geimpfte Personen. So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei Ungeimpften bei 647,6 bei Geimpften bei 48,4.
Alarmstufe gilt ab Mittwoch
Seit Mittwoch, 3. November gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Ab Mittwoch, den 17. November, wird in Baden-Württemberg die "Alarmstufe" und die damit höchste Corona-Stufe gelten. Die tritt nämlich in Kraft, sobald an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mehr als 390 Personen wegen einer Covid-Erkrankung auf der Intensivstation sind oder die Hospitalisierungsinzidenz fünf Werktage in Folge über 12,0 liegt.
Mit der Alarmstufe kommen noch größere Einschränkungen auf Ungeimpfte zu. In den meisten Bereichen (Restaurant, Kultur oder öffentliche Veranstaltungen) gilt dann die 2G-Regel. Im Einzelhandel wird die 3G-Regel (Schnelltest) wieder eingeführt. Außerdem besteht auch beim 2G-Optionsmodell wieder eine Maskenpflicht. Diese würde nur in der "Basisstufe" wegfallen. Die Regeln für die verschiedenen Lebensbereiche gibt es mit einem Klick auf die entsprechende Überschrift.
Zur Erklärung:
Aufgeführt werden die Regeln für Basis-, Warn- und Alarmstufe. Wird unter der Überschrift nicht zwischen den Stufen unterschieden oder es heißt "keine weiteren Einschränkungen" gelten die gleichen Regeln. Falls bei der 3G-Regel nur ein PCR-Test gültig ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Private Treffen und private Veranstaltungen (wie Geburtstage und Hochzeiten) - kein AbstandsgebotBasisstufe: keine Einschränkungen
Warnstufe: ein Haushalt plus fünf weitere Personen
Alarmstufe: ein Haushalt plus eine weitere Person
Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. -
Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Konzert, Stadtfest, Vereinsfeiern)Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
im Freien: ab 500 Personen oder bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes: 3G
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: 3G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel -
Öffentliche VerkehrsmittelGenerell gilt: Maskenpflicht
Sonst keine weiteren Einschränkungen -
Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten)Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
im Freien: keine weiteren Einschränkungen
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: 3G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel (Ausnahme: Landesbibliotheken und Archive mit PCR-Test) -
Religiöse VeranstaltungenGenerell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Sonst keine weiteren Einschränkungen -
Beherbergung und ÜbernachtungenGenerell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe: 3G-Regel und erneuter Test alle drei Tage
Warnstufe: 3G-Regel und erneuter Test alle drei Tage
Alarmstufe: 3G-Regel, nur PCR-Test und erneuter Test alle drei Tage -
Messen, Ausstellungen und KongresseGenerell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
im Freien: keine weiteren Einschränkungen
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: 3G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel -
Gastronomie und Vergnügungsstätten (wie Restaurants, Kneipen, Spielhallen)Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
im Freien: keine weiteren Einschränkungen
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: 3G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen: 2G-Regel
im Freien: 3G-Regel, nur PCR-Test -
Betriebskantinen und MensenGenerell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept - Regeln gelten nur für externe Personen
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
im Freien: keine weiteren Einschränkungen
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: 3G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen: 2G-Regel
im Freien: 3G-Regel, nur PCR-Test -
Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Sportstätten, Bäder, Saunen)Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
im Freien: keine weiteren Einschränkungen
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: 3G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel -
Körpernahe Dienstleistungen (Ausgenommen: Logopädie, Physio- und Ergotherapie)Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe: 3G-Regel
Warnstufe: 3G-Regel
Alarmstufe: 3G-Regel, nur PCR-Test -
Touristischer Verkehr (wie Schifffahrten, Seilbahnen, Busreisen)Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
im Freien: keine weiteren Einschränkungen
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: 3G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel -
Einzelhandel und FlohmärkteAusgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote
Generell gilt: Maskenpflicht und Hygienekonzept
Einschränkungen erst ab Alarmstufe
Alarmstufe: 3G-Regel -
Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musik- und Kunstschulen)Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
im Freien: keine weiteren Einschränkungen
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: 3G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel -
Bildung (wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flugschulen, Sprachkurse)Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen
Warnstufe: 3G-Regel, bei mehrtägigen Veranstaltungen: erneuter Test alle drei Tage
Alarmstufe: 3G-Regel, bei mehrtägigen Veranstaltungen: erneuter Test alle drei Tage -
SportGenerell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
im Freien: keine weiteren Einschränkungen
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: 3G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen: 2G-Regel
im Freien: 3G-Regel mit PCR-Test -
DiskothekenGenerell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
im Freien: wie öffentliche Veranstaltungen
Warnstufe:
in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel -
ProstitutionsstättenGenerell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept
Basisstufe: 3G-Regel
Warnstufe: 3G-Regel, nur PCR-Test
Alarmstufe: 2G-Regel
Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert.
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf einen Blick als pdf-Datei:
Dateiname | : | Aktuelle Corona-Verordnung |
Dateigröße | : | 441483 |
Datum | : | 11.11.2021 |
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Dateiname | : | Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg |
Dateigröße | : | 407874 |
Datum | : | 26.10.2021 |
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