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Karlsruhe: Mit der Alarmstufe kommt die 2G-Regel: Diese Corona-Regeln gelten seit Mittwoch in Baden-Württemberg

Karlsruhe

Mit der Alarmstufe kommt die 2G-Regel: Diese Corona-Regeln gelten seit Mittwoch in Baden-Württemberg

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    Tritt in Baden-Württemberg die Alarmstufe in Kraft, gilt für viele Lebensbereiche die 2G-Regel.
    Tritt in Baden-Württemberg die Alarmstufe in Kraft, gilt für viele Lebensbereiche die 2G-Regel. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

    Seit mehreren Tagen steigen die Corona-Infektionszahlen und auch immer mehr Menschen landen auf der Intensivstation. Laut dem aktuellsten Bericht des Landesgesundheitsamtes (LGA) (Montag , 15. November) sind derzeit 406 Menschen wegen einer Corona-Infektion auf einer Intensivstation in Behandlung. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 5,1.

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    Foto: Stefan Sauer/dpa

    Ein Blick auf die Zahlen des LGA macht klar: Es infizieren sich vor allem ungeimpfte oder noch nicht vollständig geimpfte Personen. So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei Ungeimpften bei 647,6 bei Geimpften bei 48,4.

    Alarmstufe gilt ab Mittwoch

    Seit Mittwoch, 3. November gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe.   Ab Mittwoch, den 17. November, wird in Baden-Württemberg die "Alarmstufe" und die damit höchste Corona-Stufe gelten. Die tritt nämlich in Kraft, sobald an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mehr als 390 Personen wegen einer Covid-Erkrankung auf der Intensivstation sind oder die Hospitalisierungsinzidenz fünf Werktage in Folge über 12,0 liegt. 

    Mit der Alarmstufe kommen noch größere Einschränkungen auf Ungeimpfte zu. In den meisten Bereichen (Restaurant, Kultur oder öffentliche Veranstaltungen) gilt dann die 2G-Regel. Im Einzelhandel wird die 3G-Regel (Schnelltest) wieder eingeführt. Außerdem besteht auch beim 2G-Optionsmodell wieder eine Maskenpflicht. Diese würde nur in der "Basisstufe" wegfallen. Die Regeln für die verschiedenen Lebensbereiche gibt es mit einem Klick auf die entsprechende Überschrift.

    Zur Erklärung:

    Aufgeführt werden die Regeln für Basis-, Warn- und Alarmstufe. Wird unter der Überschrift nicht zwischen den Stufen unterschieden oder es heißt "keine weiteren Einschränkungen" gelten die gleichen Regeln. Falls bei der 3G-Regel nur ein PCR-Test gültig ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Private Treffen und private Veranstaltungen (wie Geburtstage und Hochzeiten) - kein Abstandsgebot Basisstufe: keine Einschränkungen
      Warnstufe: ein Haushalt plus fünf weitere Personen
      Alarmstufe: ein Haushalt plus eine weitere Person

      Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. 
    • Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Konzert, Stadtfest, Vereinsfeiern) Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe: 
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
      im Freien: ab 500 Personen oder bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes: 3G

      Warnstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: 3G-Regel

      Alarmstufe:
      in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
    • Öffentliche Verkehrsmittel Generell gilt: Maskenpflicht

      Sonst keine weiteren Einschränkungen
    • Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten) Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe: 
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
      im Freien: keine weiteren Einschränkungen

      Warnstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: 3G-Regel

      Alarmstufe:
      in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel (Ausnahme: Landesbibliotheken und Archive mit PCR-Test)
    • Religiöse Veranstaltungen Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Sonst keine weiteren Einschränkungen
    • Beherbergung und Übernachtungen Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe: 3G-Regel und erneuter Test alle drei Tage

      Warnstufe: 3G-Regel und erneuter Test alle drei Tage

      Alarmstufe: 3G-Regel, nur PCR-Test und erneuter Test alle drei Tage
    • Messen, Ausstellungen und Kongresse Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
      im Freien: keine weiteren Einschränkungen

      Warnstufe: 
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: 3G-Regel

      Alarmstufe:
      in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
    • Gastronomie und Vergnügungsstätten (wie Restaurants, Kneipen, Spielhallen) Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe: 
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
      im Freien: keine weiteren Einschränkungen

      Warnstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: 3G-Regel

      Alarmstufe: 
      in geschlossenen Räumen: 2G-Regel
      im Freien: 3G-Regel, nur PCR-Test
    • Betriebskantinen und Mensen Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept - Regeln gelten nur für externe Personen

      Basisstufe: 
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
      im Freien: keine weiteren Einschränkungen

      Warnstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: 3G-Regel

      Alarmstufe:
      in geschlossenen Räumen: 2G-Regel
      im Freien: 3G-Regel, nur PCR-Test
    • Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Sportstätten, Bäder, Saunen) Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
      im Freien: keine weiteren Einschränkungen

      Warnstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: 3G-Regel

      Alarmstufe:
      in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
    • Körpernahe Dienstleistungen (Ausgenommen: Logopädie, Physio- und Ergotherapie) Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe: 3G-Regel

      Warnstufe: 3G-Regel

      Alarmstufe: 3G-Regel, nur PCR-Test
    • Touristischer Verkehr (wie Schifffahrten, Seilbahnen, Busreisen) Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
      im Freien: keine weiteren Einschränkungen

      Warnstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: 3G-Regel

      Alarmstufe:
      in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
    • Einzelhandel und Flohmärkte Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote

      Generell gilt: Maskenpflicht und Hygienekonzept

      Einschränkungen erst ab Alarmstufe

      Alarmstufe: 3G-Regel
    • Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musik- und Kunstschulen) Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
      im Freien: keine weiteren Einschränkungen

      Warnstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: 3G-Regel

      Alarmstufe:
      in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
    • Bildung (wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flugschulen, Sprachkurse) Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen

      Warnstufe: 3G-Regel, bei mehrtägigen Veranstaltungen: erneuter Test alle drei Tage

      Alarmstufe: 3G-Regel, bei mehrtägigen Veranstaltungen: erneuter Test alle drei Tage
    • Sport Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
      im Freien: keine weiteren Einschränkungen

      Warnstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: 3G-Regel

      Alarmstufe:
      in geschlossenen Räumen: 2G-Regel
      im Freien: 3G-Regel mit PCR-Test
    • Diskotheken Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe:
      in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
      im Freien: wie öffentliche Veranstaltungen

      Warnstufe:
      in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel

      Alarmstufe:
      in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
    • Prostitutionsstätten Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

      Basisstufe: 3G-Regel

      Warnstufe: 3G-Regel, nur PCR-Test

      Alarmstufe: 2G-Regel

    Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

    Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf einen Blick als pdf-Datei:

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