Seit mehreren Tagen steigen die Corona-Infektionszahlen und auch immer mehr Menschen landen auf der Intensivstation. Laut dem aktuellsten Bericht des Landesgesundheitsamtes (LGA) (Montag , 15. November) sind derzeit 406 Menschen wegen einer Corona-Infektion auf einer Intensivstation in Behandlung. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 5,1.

Nebenwirkungen der Corona-Impfung
Bild: Stefan Sauer/dpa

Ein Blick auf die Zahlen des LGA macht klar: Es infizieren sich vor allem ungeimpfte oder noch nicht vollständig geimpfte Personen. So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei Ungeimpften bei 647,6 bei Geimpften bei 48,4.

Alarmstufe gilt ab Mittwoch

Seit Mittwoch, 3. November gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe.   Ab Mittwoch, den 17. November, wird in Baden-Württemberg die "Alarmstufe" und die damit höchste Corona-Stufe gelten. Die tritt nämlich in Kraft, sobald an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mehr als 390 Personen wegen einer Covid-Erkrankung auf der Intensivstation sind oder die Hospitalisierungsinzidenz fünf Werktage in Folge über 12,0 liegt. 

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Mit der Alarmstufe kommen noch größere Einschränkungen auf Ungeimpfte zu. In den meisten Bereichen (Restaurant, Kultur oder öffentliche Veranstaltungen) gilt dann die 2G-Regel. Im Einzelhandel wird die 3G-Regel (Schnelltest) wieder eingeführt. Außerdem besteht auch beim 2G-Optionsmodell wieder eine Maskenpflicht. Diese würde nur in der "Basisstufe" wegfallen. Die Regeln für die verschiedenen Lebensbereiche gibt es mit einem Klick auf die entsprechende Überschrift.

Zur Erklärung:

Aufgeführt werden die Regeln für Basis-, Warn- und Alarmstufe. Wird unter der Überschrift nicht zwischen den Stufen unterschieden oder es heißt "keine weiteren Einschränkungen" gelten die gleichen Regeln. Falls bei der 3G-Regel nur ein PCR-Test gültig ist, ist dies entsprechend vermerkt.

  • Private Treffen und private Veranstaltungen (wie Geburtstage und Hochzeiten) - kein Abstandsgebot
    Basisstufe: keine Einschränkungen
    Warnstufe: ein Haushalt plus fünf weitere Personen
    Alarmstufe: ein Haushalt plus eine weitere Person

    Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. 
  • Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Konzert, Stadtfest, Vereinsfeiern)
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe: 
    in geschlossenen Räumen:
    3G-Regel
    im Freien: ab 500 Personen oder bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes: 3G

    Warnstufe:
    in geschlossenen Räumen:
    3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien: 3G-Regel

    Alarmstufe:
    in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
  • Öffentliche Verkehrsmittel
    Generell gilt: Maskenpflicht

    Sonst keine weiteren Einschränkungen
  • Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten)
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe: 
    in geschlossenen Räumen:
    3G-Regel
    im Freien:
    keine weiteren Einschränkungen

    Warnstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien: 3G-Regel

    Alarmstufe:
    in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel (Ausnahme: Landesbibliotheken und Archive mit PCR-Test)
  • Religiöse Veranstaltungen
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Sonst keine weiteren Einschränkungen
  • Beherbergung und Übernachtungen
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe: 3G-Regel und erneuter Test alle drei Tage

    Warnstufe: 3G-Regel und erneuter Test alle drei Tage

    Alarmstufe: 3G-Regel, nur PCR-Test und erneuter Test alle drei Tage
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
    im Freien:
    keine weiteren Einschränkungen

    Warnstufe: 
    in geschlossenen Räumen:
    3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien:
    3G-Regel

    Alarmstufe:
    in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
  • Gastronomie und Vergnügungsstätten (wie Restaurants, Kneipen, Spielhallen)
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe: 
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
    im Freien: keine weiteren Einschränkungen

    Warnstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien: 3G-Regel

    Alarmstufe: 
    in geschlossenen Räumen: 2G-Regel
    im Freien: 3G-Regel, nur PCR-Test
  • Betriebskantinen und Mensen
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept - Regeln gelten nur für externe Personen

    Basisstufe: 
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
    im Freien: keine weiteren Einschränkungen

    Warnstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien: 3G-Regel

    Alarmstufe:
    in geschlossenen Räumen: 2G-Regel
    im Freien: 3G-Regel, nur PCR-Test
  • Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Sportstätten, Bäder, Saunen)
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
    im Freien: keine weiteren Einschränkungen

    Warnstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien: 3G-Regel

    Alarmstufe:
    in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
  • Körpernahe Dienstleistungen (Ausgenommen: Logopädie, Physio- und Ergotherapie)
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe: 3G-Regel

    Warnstufe:
    3G-Regel

    Alarmstufe: 3G-Regel, nur PCR-Test
  • Touristischer Verkehr (wie Schifffahrten, Seilbahnen, Busreisen)
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
    im Freien: keine weiteren Einschränkungen

    Warnstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien: 3G-Regel

    Alarmstufe:
    in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
  • Einzelhandel und Flohmärkte
    Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote

    Generell gilt: Maskenpflicht und Hygienekonzept

    Einschränkungen erst ab Alarmstufe

    Alarmstufe: 3G-Regel
  • Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musik- und Kunstschulen)
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
    im Freien: keine weiteren Einschränkungen

    Warnstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien: 3G-Regel

    Alarmstufe:
    in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
  • Bildung (wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flugschulen, Sprachkurse)
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen

    Warnstufe: 3G-Regel, bei mehrtägigen Veranstaltungen: erneuter Test alle drei Tage

    Alarmstufe: 3G-Regel, bei mehrtägigen Veranstaltungen: erneuter Test alle drei Tage
  • Sport
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel
    im Freien: keine weiteren Einschränkungen

    Warnstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien: 3G-Regel

    Alarmstufe:
    in geschlossenen Räumen: 2G-Regel
    im Freien:
    3G-Regel mit PCR-Test
  • Diskotheken
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe:
    in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, nur PCR-Test
    im Freien: wie öffentliche Veranstaltungen

    Warnstufe:
    in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel

    Alarmstufe:
    in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G-Regel
  • Prostitutionsstätten
    Generell gilt: Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung, Hygienekonzept

    Basisstufe: 3G-Regel

    Warnstufe: 3G-Regel, nur PCR-Test

    Alarmstufe: 2G-Regel

Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf einen Blick als pdf-Datei:

Dateiname : Aktuelle Corona-Verordnung
Dateigröße : 441483
Datum : 11.11.2021
Download : Jetzt herunterladen
Dateiname : Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Dateigröße : 407874
Datum : 26.10.2021
Download : Jetzt herunterladen
 
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