In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
"Lage ist angespannt"
"Die erste kritische Marke ist erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha in einer Pressemittelung des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg. "Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen. Dort liegen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patienten mit einem schweren Verlauf. Es ist deshalb klar, dass wir mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müssen."

Sie seien Treiber der Pandemie und würden für die Belastung des Gesundheitssystems sorgen. Die Einschränkungen würden aber auch dem Schutz der gesamten Bevölkerung dienen. Denn wenn die Auslastung der Krankenhäuser zunehme, müssten auch wieder Operationen, Krebsbehandlungen oder andere nicht zwingend notwendige Eingriffe in den Krankenhäusern verschoben werden. Die Lösung sei deshalb eindeutig: "Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie", so Lucha weiter.
Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Stiko besteht.
Hinweis: Kommentare geben nicht die Meinung von ka-news wieder. Der Kommentarbereich wird 7 Tage nach Publikationsdatum geschlossen. Bitte beachten Sie die Kommentarregeln und unsere Netiquette!